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Schweiz

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Flagge

Währung

CHF (CHF)

Arbeitszeiten

42/Woche

Die Schweiz, die offiziell als Schweizerische Eidgenossenschaft bekannt ist, ist eine Bundesrepublik, die aus 26 Kantonen besteht. Die Schweiz hat vier Landessprachen: Deutsch (von etwa 60% der Schweizer Bevölkerung gesprochen), Französisch (von etwa 25% gesprochen), Italienisch (von rund 8% gesprochen, konzentriert in der Region nahe Italien) und Rätoromanisch (eine romanische Sprache, die von weniger als 1% der Bevölkerung gesprochen wird). Die Schweiz zeichnet sich durch ihre Hightech-Wirtschaft und wirtschaftliche Stabilität aus, einschließlich einer starken Finanzdienstleistungs- und Bankenbranche. Der Regierungssitz befindet sich in Bern. Genf ist bekannt als die „Hauptstadt des Friedens“. Es beherbergt den Hauptsitz des Roten Kreuzes und der Organisation der Vereinten Nationen (Europa). Die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Seine Währung ist der Schweizer Franken.

Arbeitsverträge in der Schweiz werden in der Regel schriftlich verfasst, obwohl dies nicht erforderlich ist. Wenn der Vertrag des Arbeitnehmers jedoch unbefristet oder befristet ist und länger als einen Monat dauert, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument vorlegen, das Folgendes beinhaltet:

  • die Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,

  • das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt,

  • eine Beschreibung des Jobs,

  • das Gehalt des Mitarbeiters und etwaige Anpassungen und

  • die Anzahl der Stunden, die jede Woche gearbeitet werden müssen.

In der Praxis werden die Beschäftigungsbedingungen häufig durch Tarifverträge festgelegt, die für viele Arbeitnehmer in der Schweiz gelten.

Die Standardarbeitszeit in der Schweiz beträgt 45 Stunden für Beschäftigte in Industrie, Büro, Technik und Einzelhandel, während in anderen Branchen auf 50 Stunden begrenzt ist. Überstunden dürfen zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten. Arbeitnehmer, deren Arbeitswoche 45 Stunden beträgt, dürfen nicht mehr als 170 Überstunden pro Jahr leisten, während die jährliche Überstundengrenze für Arbeitnehmer, die 50 Stunden pro Woche arbeiten, 140 Stunden beträgt. Die Arbeitnehmer erhalten für Überstunden 125% ihres üblichen Stundensatzes, obwohl Angestellte und Einzelhandelsangestellte in großen Geschäften den Zuschlag von 25% erst erhalten, wenn sie 60 Stunden gearbeitet haben.

Während des ersten Arbeitsjahres eines Arbeitgebers haben Arbeitnehmer in der Schweiz Anspruch auf drei Wochen bezahlten Krankenstand und mehr, je länger sie beim Arbeitgeber bleiben. Die genaue Höhe des Krankenstands und des Krankengeldes, das der Arbeitnehmer erhält, ist je nach Kanton unterschiedlich und kann durch einen Vertrag oder einen Tarifvertrag festgelegt werden.

Weibliche Mitarbeitende erhalten in der Schweiz 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub dauert im Kanton Genf 16 Wochen, und andere Kantone können andere Gesetze erlassen, die mehr Zeit vorsehen. In allen Kantonen außer Genf hat eine Mutter, die ihren 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub in Anspruch genommen hat, Anspruch auf zwei weitere Wochen unbezahlten Urlaub, bevor sie zur Arbeit zurückkehrt. Väter können in den ersten sechs Monaten nach der Geburt bis zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen.

Boni sind in der Schweiz üblich und werden oft gegen Ende des Jahres als 13. Monatsgehalt ausgezahlt. Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen erhalten manchmal einen Bonus, wenn der Vertrag ausläuft.

Die Mitarbeitenden erhalten in der Schweiz vier Wochen bezahlten Jahresurlaub.

Die Schweiz hat nur einen nationalen Feiertag: den Schweizer Nationalfeiertag. Die Kantone der Schweiz legen fest, welche Feiertage in diesem Kanton gefeiert werden.

Die Schweiz verlangt von Bürgern und Einwohnern den Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag in der Schweiz kündigen. Sofern kein Vertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beträgt die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters zwischen einer Woche und drei Monaten. Ein Mitarbeiter kann fristlos entlassen werden, jedoch nur wegen extremen Fehlverhaltens. Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind und mehr als 20 Jahre für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Abfindung von mindestens zwei Monatsgehältern.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

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