Arbeitsverträge können in Schweden mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, es wird jedoch dringend empfohlen, alle Arbeitsverträge schriftlich zu verfassen. Für einen schriftlichen Vertrag ist kein bestimmtes Formular erforderlich, aber in Arbeitsverträgen ist in der Regel mindestens Folgendes festgelegt:
die Namen und Anschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,
das Datum, an dem der Mitarbeiter seine Arbeit aufnehmen wird,
der Arbeitsplatz,
Berufsbezeichnung und Pflichten des Mitarbeiters,
ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist, und die Laufzeit des Vertrags, falls es sich um einen befristeten Vertrag handelt,
die Dauer der Probezeit, falls es eine gibt (die zulässige Höchstdauer beträgt sechs Monate),
Kündigungsfristen für die Kündigung des Vertrags,
Informationen über das Gehalt des Mitarbeiters und andere Bestandteile seiner Vergütung,
das Jahresurlaubsgeld des Arbeitnehmers,
normale Arbeitszeiten pro Tag oder pro Woche und
Informationen über alle geltenden Tarifverträge.