LAND

Sudan

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

£ (SDG)

Arbeitszeiten

40/Woche

Die Republik Sudan liegt im Nordosten Afrikas, an der Kreuzung von Afrika südlich der Sahara und dem Nahen Osten, an der Grenze zum Roten Meer. Seine Nachbarn sind Libyen, Ägypten, der Tschad, die Zentralafrikanische Republik, der Südsudan, Äthiopien und Eritrea. Im gesamten Sudan werden etwa 70 Sprachen gesprochen, obwohl Arabisch die offizielle Sprache ist. Der Sudan beherbergt eine sich schnell industrialisierende Wirtschaft und unterhält umfangreiche Handelsbeziehungen mit China. Die Hauptindustrie ist nach wie vor die Landwirtschaft, wobei Baumwolle und Erdnüsse die wichtigsten Exportkulturen sind. Der Sudan arbeitet daran, ein Zentrum für die medizinische Industrie in Ostafrika zu werden.

Arbeitsverträge im Sudan, die länger als drei Monate dauern, müssen schriftlich abgeschlossen werden. Schriftliche Verträge sollten Folgendes beinhalten:

  • Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,

  • Adresse des Arbeitgebers,

  • Datum des Inkrafttretens,

  • Dauer des Vertrags (falls befristet),

  • spezifische Aufgaben, die erledigt werden müssen,

  • Urlaub und andere Urlaubsansprüche,

  • Gehaltsdetails,

  • Probezeit (falls zutreffend) und

  • Kündigungsfrist und andere Voraussetzungen für die Kündigung des Vertrags.

Die offizielle Arbeitszeit im Sudan beträgt 48 Stunden pro Woche oder acht Stunden pro Tag an sechs Tagen. Überstunden dürfen vier Stunden pro Tag und 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Während des Ramadan wird der Arbeitstag um eine Stunde verkürzt.

Mitarbeiter erhalten im Sudan bis zu neun Monate bezahlten Krankenurlaub. Die ersten drei Monate des Krankheitsurlaubs werden mit dem vollen Gehalt des Arbeitnehmers bezahlt. Danach erhalten die Mitarbeiter nur noch eine Teilzahlung. Nach neun Monaten ist der Urlaub unbezahlt.

Arbeitnehmerinnen erhalten im Sudan acht Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der entweder vier Wochen vor und vier Wochen danach oder zwei Wochen vor der Geburt und sechs Wochen danach in Anspruch genommen werden kann. Es gibt keinen Vaterschaftsurlaub.

Die Arbeitgeber im Sudan sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Prämien zu gewähren.

Arbeitnehmer im Sudan erhalten nach einem Jahr Beschäftigung 20 Tage bezahlten Jahresurlaub, der sich nach acht Jahren ununterbrochener Tätigkeit auf 25 Tage und nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit auf 30 Tage erhöht. Arbeitnehmer können bis zu der Hälfte ihres Jahresurlaubs auf das folgende Jahr übertragen, sofern dies vom Arbeitgeber genehmigt wird. Arbeitnehmer können ihren gesamten Jahresurlaub jedoch nicht aufschieben.

Im Sudan sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Unabhängigkeitstag

  • Östliche Riten Weihnachten

  • Östliche Riten Ostern

  • Eid al-Fitr

  • Eid al-Adha

  • Muharram

  • Der Geburtstag des Propheten Muhammad

  • Weihnachtstag

Der Sudan hat zwei Arten von Krankenversicherungen: die soziale Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Arbeitgeber im formellen Sektor müssen Beiträge zum National Health Insurance Fund (NHIF) leisten, während dies für Arbeitgeber im informellen Sektor und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern freiwillig ist. Eine private Krankenversicherung ist verfügbar.

Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag im Sudan in der Regel kündigen, indem sie den Arbeitnehmer benachrichtigen. Die Kündigungsfrist reicht von einer Woche bis zu einem Monat, abhängig von der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters und der Häufigkeit, mit der der Arbeitnehmer bezahlt wird. Unter einer begrenzten Anzahl von Umständen, die in der Regel auf Fehlverhalten von Mitarbeitern zurückzuführen sind, ist keine Benachrichtigung erforderlich. Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als drei Jahren können eine Abfindung erhalten. Die Höhe der Abfindung im Sudan hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und beginnt mit dem Monatslohn für jedes geleistete Jahr.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

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