LAND

Spanien

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

€ (EUR)

Arbeitszeiten

40/Woche

Spanien ist ein südeuropäisches Land. Spanisch ist die offizielle Sprache und Katalanisch, Baskisch und Galizisch sind beide Amtssprachen. Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Schätzungen zufolge machen ausländische multinationale Unternehmen mit Sitz in Spanien mehr als 50% der Exporte des Landes aus. Spanien hat 46 Millionen Einwohner und ist in der Eurozone von wirtschaftlicher Bedeutung. Es ist auch bekannt für viele Touristenziele, darunter die Kanarischen Inseln, Mallorca und Ibiza. In Madrid befinden sich die Hauptsitze zahlreicher internationaler und nationaler Unternehmen.

In Spanien können unbefristete Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Zu den Arbeitsverträgen, die schriftlich verfasst werden müssen, gehören solche für:

  • diskontinuierliche Festnetzdienste,

  • Schulung,

  • Teilzeitarbeit,

  • feste Laufzeit von mehr als vier Wochen,

  • Fernarbeit und

  • Beschäftigung außerhalb Spaniens.

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat eine feste oder bestimmte Dauer. Arbeitgeber können einen befristeten Vertrag nutzen, um Arbeitnehmer oder Produktionsbedürfnisse zu ersetzen. Ein befristeter Vertrag für einen Ersatzmitarbeiter muss den Namen des ersetzten Mitarbeiters und den Grund für die vorübergehende Ersetzung enthalten.

Die Arbeitszeiten in Spanien werden in der Regel individuell oder kollektiv vertraglich festgelegt, dürfen jedoch im Durchschnitt eines Jahres 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf in der Regel neun Stunden pro Tag nicht überschreiten, sofern nicht kollektiv- oder einzelvertraglich etwas anderes vorgesehen ist. Die maximal zulässige Anzahl von Überstunden beträgt 80 Stunden pro Jahr. Überstunden, die innerhalb von vier Monaten durch Ruhezeit (keine Bezahlung) ausgeglichen werden, werden bei der Berechnung der jährlichen Überstunden nicht berücksichtigt. Nachts geleistete Überstunden sind verboten, außer in ausdrücklich genehmigten Situationen. Nachtarbeit findet zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens statt. Die Arbeitgeber müssen die örtlichen Arbeitsbehörden informieren, wenn Nachtarbeit regelmäßig geleistet wird. Nachtarbeit darf über einen Zeitraum von 15 Tagen durchschnittlich acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Mitarbeiter, die drei oder mehr Stunden ihrer Arbeit in der Nacht oder ein Drittel ihres Arbeitstages in der Nacht verrichten, sind Nachtarbeiter.

Der Krankenstand in Spanien beträgt 12 Monate und kann auf weitere sechs Monate verlängert werden. Krankheitsurlaub wird als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Incapacdad Temporal) bezeichnet. Anspruchsberechtigte Mitarbeiter erhalten während des Krankheitsurlaubs bis zu 75% des gesetzlichen Grundlohns. Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen Arbeitnehmer in den fünf Jahren vor der Inanspruchnahme des Krankheitsurlaubs mindestens 180 Beitragstage geleistet haben. Steht der Krankenstand im Zusammenhang mit einem Unfall, gibt es keine Mindestanwartezeit. Die Mitarbeiter benötigen außerdem ein ärztliches Attest einer im öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arztpraxis.

Arbeitnehmerinnen haben in Spanien Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub kann bei der Geburt mehrerer Kinder auf bis zu 18 Wochen bei der Geburt von Zwillingen und 20 Wochen bei der Geburt von Drillingen verlängert werden. Der Urlaub wird ebenfalls um zwei Wochen verlängert, wenn das Kind behindert ist. Der Mutterschaftsurlaub kann auch um bis zu 13 Wochen verlängert werden, wenn das Kind länger als sieben Tage ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Väter haben Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser Urlaub kann gleichzeitig mit dem Mutterschaftsurlaub genommen werden. Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer können während ihres Urlaubs zur Geburt eines Kindes Zahlungen von der spanischen Sozialversicherung erhalten.

Arbeitnehmer in Spanien haben Anspruch auf einen monatlichen Mindestlohn. Gehälter können in Geld und in Waren gezahlt werden. Das in Waren gezahlte Gehalt darf 30% des Gehalts des Arbeitnehmers nicht überschreiten oder den Gesamtbetrag, der in Geld gezahlt wird, auf weniger als das Mindestgehalt reduzieren. Mitarbeiter haben Anspruch auf zwei Prämien pro Jahr. Ein Bonus wird rund um die Weihnachtsfeiertage und der andere in einem Monat gezahlt, der durch einen Tarifvertrag oder durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertreter festgelegt wird. Die Höhe der Boni wird in der Regel tarifvertraglich festgelegt, darf jedoch nicht unter dem monatlichen Grundgehalt des Mitarbeiters liegen.

Arbeitnehmer in Spanien haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr. Eine Zahlung anstelle von Jahresurlaub ist nicht zulässig. Der Urlaub wird einvernehmlich zwischen den Parteien oder wie in einem Tarifvertrag festgelegt.

In Spanien sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Dreikönigstag

  • Karfreitag

  • Tag der Arbeit

  • Mariä Himmelfahrt

  • Hispanischer Tag

  • Allerheiligen

  • Verfassungstag

  • Tag der Unbefleckten Empfängnis

  • Weihnachtstag

Spanien bietet die öffentliche Gesundheitsversorgung für berechtigte Personen an. Sozialversicherungszahlungen finanzieren das System. Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, ihren Arbeitnehmern eine private Krankenversicherung anzubieten.

In Spanien gibt es keine freie Beschäftigung. Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer müssen einen objektiven Grund haben, um einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer benachrichtigen, wenn sie einen Arbeitnehmer entlassen. Arbeitgeber können Arbeitnehmer aus objektiven oder disziplinarischen Gründen entlassen. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers hängen vom Grund der Kündigung und den Bedingungen des Arbeitsvertrags oder des Tarifvertrags (CBA) ab. Der Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 15 Tagen und ein Kündigungsschreiben mit dem Grund für die Kündigung vorlegen. Arbeitgeber können Lohn statt Kündigungsfrist zahlen. Die Abfindung beträgt bis zu 20 Tage Gehalt für jedes Dienstjahr.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

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