LAND

Slowenien

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

€ (EUR)

Arbeitszeiten

40/Woche

Slowenien liegt in Südeuropa, östlich von Italien und südlich von Österreich. Es war Teil Jugoslawiens, bis es 1991 die Unabhängigkeit erklärte. Es war eines von 10 Ländern, die 2004 Mitglied der Europäischen Union wurden, und 2007 war es das erste dieser 10 Länder, das mit der Einführung des Euro begann. Informations- und Kommunikationstechnologien sind in Slowenien ein wichtiger Wirtschaftszweig und haben in den letzten zehn Jahren ebenso wie Finanzdienstleistungen und E-Business rasant zugenommen. Die Forstwirtschaft, die traditionell einen großen Teil der slowenischen Wirtschaft darstellt, ist nach wie vor von Bedeutung, wobei die Holzverarbeitung und die Herstellung von Zellstoff, Papier und anderen Holzprodukten weiterhin wichtige Wirtschaftszweige sind.

Arbeitsverträge in Slowenien sind entweder unbefristet oder befristet. Befristete Verträge dürfen nicht länger als zwei Jahre dauern und sind nur aus gesetzlich anerkannten Gründen zulässig, z. B. bei Arbeiten, die für einen bestimmten und festgelegten Zeitraum andauern, Saisonarbeit oder einigen anderen Situationen. In dem befristeten Vertrag muss der Grund für die befristete Laufzeit angegeben werden.

Schriftliche Verträge sind die Norm und werden dringend empfohlen. Schriftliche Arbeitsverträge können in jeder Sprache verfasst werden, sofern es auch eine slowenische Version gibt. Der Mitarbeiter muss mindestens drei Tage vor dem geplanten Unterzeichnungstermin einen Vertragsentwurf und eine Kopie des endgültig unterzeichneten Vertrags erhalten. Der Arbeitsvertrag sollte Folgendes enthalten:

  • die Identitäten der Parteien,

  • das Datum, an dem der Mitarbeiter seine Arbeit aufnehmen wird,

  • die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters und eine kurze Stellenbeschreibung,

  • der Arbeitsplatz,

  • wenn der Vertrag eine feste Laufzeit hat, die Dauer des Vertrags und der Grund für die feste Laufzeit,

  • ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit arbeiten wird, und Arbeitszeiten,

  • das Grundgehalt, die Gehaltsdauer, das Datum und die Zahlungsweise des Mitarbeiters sowie alle anderen Gehaltsbestandteile oder Zahlungen,

  • Informationen zum Jahresurlaub,

  • Kündigungsfristen für die Kündigung des Vertrags und

  • Informationen über Tarifverträge.

Die Standardarbeitswoche in Slowenien beträgt 40 Stunden an fünf Tagen. Die Mindestanzahl von Stunden für Vollzeitarbeit beträgt 36, und sie müssen auf mindestens vier Tage verteilt werden. Arbeitnehmer, deren Arbeit besonders gefährlich ist, arbeiten möglicherweise weniger als 36 Stunden pro Woche.

Überstunden sind nur zulässig, wenn ein dringender geschäftlicher Bedarf besteht oder ein Notfall vorliegt, der die zusätzliche Arbeitszeit unbedingt erforderlich macht. Ein Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer schriftlich über bevorstehende Überstunden informieren, und sie dürfen acht Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat oder 170 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.

Die Nachtarbeit darf im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Schwangere, stillende Mütter und Minderjährige dürfen nachts nicht arbeiten, und andere Beschäftigte, insbesondere Eltern von Kleinkindern und ältere Menschen, dürfen nur nachts arbeiten, wenn sie sich dazu bereit erklärt haben.

Arbeitnehmer erhalten in Slowenien einen Monat bezahlten Krankenurlaub, in dem der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers zahlt. Fehlt der Arbeitnehmer aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, zahlt der Arbeitgeber 100% seines Lohns. Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber so schnell wie möglich benachrichtigen und ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer je nach den Umständen 30 bis 120 Tage. Nach Ablauf dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsleistung, bis er entweder zur Arbeit zurückkehrt oder für behindert erklärt wird und sein Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Höhe der Sozialversicherungszahlung hängt von mehreren Faktoren ab.

Arbeitnehmerinnen erhalten in Slowenien 105 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub, der 28 Tage vor dem Fälligkeitsdatum beginnt. Sie müssen mindestens 15 Tage Urlaub nehmen. Die Mutter erhält, sofern sie anspruchsberechtigt ist, ein Mutterschaftsgeld der sozialen Sicherheit, das anhand eines Grundbetrags berechnet wird, der aus früheren Sozialversicherungsbeiträgen berechnet wird. Der gezahlte Betrag wird zwischen 55% des Mindestgehalts und dem Doppelten des durchschnittlichen Monatsgehalts in Slowenien liegen.

Väter erhalten in Slowenien 30 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die ersten 15 Tage müssen in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes genommen werden, während die verbleibenden 15 Tage jederzeit genutzt werden können, bevor das Kind die erste Klasse beendet. Jeder Elternteil erhält 130 Tage Elternzeit, um ein Kind zu betreuen. Die Mutter kann bis zu 100 Tage auf den Vater übertragen, während der Vater seinen gesamten Betrag auf die Mutter übertragen kann.

Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kindern, die einer besonderen Betreuung bedürfen, dauert die Elternzeit länger. Mitarbeiter, die ein Kind adoptieren, erhalten bis zu 130 Tage Urlaub, der spätestens 15 Tage nach der Unterbringung des Kindes in der Familie beginnt und bis zum Abschluss des ersten Schuljahres des Kindes in Anspruch genommen werden kann.

In Slowenien gibt es einen Mindestlohn. Viele Mitarbeiter erhalten zu Weihnachten oder kurz nach Beginn des neuen Jahres ein 13. Monatsgehalt. „Jubiläumsboni“ zum Jahrestag des Starts eines Mitarbeiters beim Arbeitgeber und manchmal werden leistungsabhängige Prämien gezahlt.

Arbeitnehmer haben in Slowenien Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Mitarbeiter, die 55 Jahre oder älter sind, behindert sind oder ein behindertes Kind betreuen, erhalten drei zusätzliche Tage. Tarifverträge können Arbeitnehmern, die unter den Vertrag fallen, zusätzlichen Urlaub gewähren. Ein Arbeitgeber kann verlangen, dass ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr mindestens zwei Wochen Urlaub in Anspruch nimmt. Mitarbeiter erhalten außerdem bis zu sieben Tage bezahlten Privaturlaub für Ereignisse wie Familienhochzeiten, Geburten und Todesfälle.

In Slowenien sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrsfeiertag

  • Slowenischer Kulturfeiertag

  • Ostermontag

  • Tag des Widerstands

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Tag der Staatlichkeit

  • Mariä Himmelfahrt

  • Reformationstag

  • Allerheiligen

  • Weihnachtstag

  • Tag der Unabhängigkeit und Einheit

Slowenien hat eine nationale Krankenversicherung. Viele Slowenen schließen zusätzliche Krankenversicherungen bei privaten Versicherern ab, um den Zugang zu einer Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die über die im nationalen Tarif vorgesehenen Leistungen hinausgeht.

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer in Slowenien aus geschäftlichen oder wirtschaftlichen Gründen kündigen, z. B. aufgrund von Entlassung, Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder Fehlverhalten. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und den Grund für die Kündigung angeben. Der Arbeitgeber muss je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 15 bis 80 Tagen einhalten.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

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