Jede Partei kann einen Arbeitsvertrag in Saudi-Arabien schriftlich kündigen. Die Partei, die die Kündigung einleitet, muss für monatlich bezahlte Mitarbeiter eine Kündigungsfrist von 30 Tagen und für alle anderen Mitarbeiter, die in täglichen oder wöchentlichen Abständen bezahlt werden, eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen einhalten. Die Partei, die die Kündigungsfrist nicht einhält, ist verpflichtet, der anderen Partei den Betrag zu entschädigen, der dem Gehalt für die Kündigungsfrist entspricht. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine Kündigung ohne Abfindung oder Kündigungsfrist einleiten, wenn der Arbeitnehmer:
den Arbeitgeber oder die Vorgesetzten körperlich angreift,
nach schriftlicher Abmahnung weiterhin gegen eine der Vertragsbestimmungen verstößt, oder
verübt unethisches Verhalten oder Gehorsamsverweigerung.
In anderen Fällen kann der Arbeitnehmer einen Vertrag ohne Verlust der Abfindung oder Kündigung kündigen, wenn der Arbeitgeber:
gegen eine der Vertragsbestimmungen verstößt,
den Arbeitnehmer während der Vertragsverhandlungen über die Arbeitsbedingungen betrügt oder in die Irre führt oder
gibt dem Mitarbeiter eine andere Arbeit als vereinbart.
Nach Beendigung eines Vertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über das Ende des Dienstes auszustellen, aus der der Beginn und das Ende der Beschäftigung, die Stellenbeschreibung und das Gehalt hervorgehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen. Im Falle einer Kündigung während der Probezeit durch eine der Parteien verfallen dem Arbeitnehmer jedoch die Abfindung und die Entschädigung. Arbeitnehmerinnen haben das Recht, ihr Arbeitsverhältnis ohne Verlust der Abfindung zu kündigen, wenn die Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach der Heirat oder innerhalb von drei Monaten nach der Geburt erfolgt. Der Arbeitgeber muss innerhalb einer Woche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zahlen. Kündigt der Arbeitnehmer den Vertrag jedoch, sollte die Abfindung innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung gezahlt werden. Wenn der Vertrag keine Bestimmungen zur Abfindung enthält, wird die Abfindung automatisch als zweimonatiger Lohn für jedes Dienstjahr berechnet.