Arbeitsverträge in Russland können entweder unbefristet oder befristet von höchstens fünf Jahren abgeschlossen werden. Ein befristeter Vertrag ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig. Ein Arbeitsvertrag muss in russischer Sprache verfasst sein, und der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen jeweils eine Kopie mit der Unterschrift beider Parteien erhalten. Ein Arbeitsverhältnis kann ohne schriftlichen Vertrag zustande kommen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit mit Wissen und stillschweigender Zustimmung des Arbeitgebers aufnimmt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen jedoch innerhalb von drei Tagen nach Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen.
Bei befristeten Verträgen muss die Laufzeit ausdrücklich im Vertrag angegeben werden, andernfalls wird sie automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Der Vertrag kann eine Probezeit vorsehen, die drei Monate nicht überschreiten darf (sechs Monate für einige Führungspositionen).
Im Rahmen des Einstellungsprozesses muss der Kandidat dem Arbeitgeber Ausweisdokumente, sein offizielles Arbeitsbuch, in dem die Berufserfahrung des Kandidaten aufgezeichnet ist, seine Registrierung im Sozialversicherungssystem sowie Unterlagen über die Ausbildung und Qualifikationen des Bewerbers für die Stelle vorlegen. Wenn dies für die Stelle, für die der Kandidat eingestellt wird, erforderlich ist, legt der Kandidat auch sein Strafregister oder ein offizielles Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass er nicht vorbestraft ist. Arbeitnehmer unter 18 Jahren müssen sich außerdem einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie arbeitsfähig sind.