Arbeitsverträge in Portugal können zum Ende der Vertragslaufzeit (falls für eine feste Dauer) vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien gekündigt werden. Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund oder aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers im Rahmen einer Massenentlassung, wegen Entlassung oder wegen mangelnder Anpassung des Arbeitnehmers an die Stelle kündigen. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens kündigen, ohne eine Abfindung zu zahlen. Zwar ist keine Kündigungsfrist erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens entlassen wird, aber der Arbeitgeber muss bestimmte Verfahren einhalten. Dazu gehören, innerhalb von 60 Tagen, nachdem er von dem Problem erfahren hat, Maßnahmen einzuleiten, den Arbeitnehmer schriftlich über den Grund für die Kündigung zu informieren und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, zu antworten.
Arbeitgeber müssen Folgendes mitteilen:
15 Tage für Mitarbeiter mit weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit,
30 Tage für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von ein bis fünf Jahren,
60 Tage für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von fünf bis zehn Jahren und
75 Tage für Mitarbeiter mit mehr als 10 Dienstjahren.
Die Arbeitgeber müssen auch eine Abfindung zahlen. Die Abfindung beträgt in der Regel 12 Tage Lohn für jedes Dienstjahr, kann jedoch höher sein, wenn die Kündigung rechtswidrig war.