LAND

Polen

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

header image for Polen

Flagge

Währung

zł (PLN)

Arbeitszeiten

40/Woche

Dieses mitteleuropäische Land, das offiziell als Republik Polen bekannt ist, hat eine reiche Geschichte. Die offizielle Sprache ist Polnisch. Polen ist Mitglied der Europäischen Union und hat eine vielversprechende, diversifizierte Wirtschaft. Die Dienstleistungsbranche leistet den größten Beitrag zur Wirtschaft, einschließlich Finanzdienstleistungen, Einzelhandel und Tourismus.

Arbeitsverträge in Polen müssen schriftlich verfasst und spätestens an dem Tag unterzeichnet werden, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt. Wenn der Arbeitnehmer die polnische Sprache nicht versteht, muss der Arbeitgeber eine Übersetzung in eine Sprache vorlegen, die der Arbeitnehmer versteht. Arbeitsverträge sind in der Regel unbefristet, befristet oder auf Probe.

Ein Vertrag für eine Probezeit darf nicht länger als drei Monate laufen und darf nur in bestimmten Situationen verlängert werden. Befristete Verträge können für eine bestimmte Zeit oder bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z. B. die Rückkehr eines anderen Mitarbeiters aus einer vorübergehenden Abwesenheit oder die Erledigung bestimmter Aufgaben. Hat ein befristeter Vertrag eine bestimmte Laufzeit, darf er höchstens zweimal verlängert werden, und alle Verträge zusammen dürfen eine Laufzeit von nicht mehr als 33 Monaten haben. Wird ein befristeter Vertrag ein drittes Mal verlängert, wird er automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.

Der Arbeitsvertrag muss mindestens Folgendes enthalten:

  • die Identitäten der Parteien,

  • die Art des Vertrags (unbefristet, befristet oder Probezeit),

  • das Datum, an dem der Vertrag ausgeführt wird,

  • der Arbeitsplatz,

  • eine Beschreibung der Art der Arbeit,

  • Gehaltsdetails und

  • Arbeitszeiten.

Die Standardarbeitswoche in Polen beträgt 40 Stunden an fünf Tagen. Längere Arbeitszeiten sind bis zu einem Monat zulässig, wenn ein dringender Bedarf besteht, und die längeren Tage werden durch verkürzte Arbeitszeiten an anderen Tagen ausgeglichen. Produktionsunternehmen, die kontinuierlich arbeiten, können Arbeitswochen von durchschnittlich 43 Stunden über einen Zeitraum von vier Wochen und Arbeitstage von bis zu 12 Stunden haben.

In den meisten Unternehmen sind Überstunden nur in Notfällen erlaubt oder wenn der Arbeitgeber einen bestimmten Bedarf hat, der erfüllt werden muss. Sie ist auf acht Stunden pro Woche und 150 Stunden pro Jahr begrenzt. Überstunden werden zu 150% des Standardtarifs des Mitarbeiters oder zu 200% bezahlt, wenn der Arbeitnehmer nachts, an einem Sonntag oder Feiertag oder an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer frei von der Arbeit haben sollte, Überstunden leistet. Der Arbeitnehmer kann sich dafür entscheiden, mit Freizeit und nicht mit Überstundenvergütung entschädigt zu werden. Führungskräfte und Führungskräfte haben Anspruch auf Überstunden, wenn sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, jedoch nicht, wenn sie im Durchschnitt mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Arbeitnehmer erhalten in Polen 33 Tage bezahlten Krankenurlaub. Das Krankengeld wird vom Arbeitgeber für 33 Tage in Höhe von 80% des Standardlohns gezahlt. Nach 33 Tagen erhalten die Arbeitnehmer eine Leistungszahlung von der Sozialversicherung für bis zu 180 Tage. Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren zahlt der Arbeitgeber nur die ersten 14 Krankheitstage. Danach erhält der Arbeitnehmer Zahlungen von der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsleistung entspricht in der Regel der Höhe des vom Arbeitgeber finanzierten Krankengeldes. Der Arbeitnehmer muss ein ärztliches Attest vorlegen.

Weibliche Arbeitnehmer erhalten in Polen 20 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub darf frühestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum beginnen, und die Mutter muss ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Schwangerschaft bestätigt. Sie muss nach der Geburt mindestens 14 Wochen Urlaub nehmen. Nimmt die Mutter die vollen 20 Wochen Mutterschaftsurlaub nicht selbst in Anspruch, kann sie die ungenutzte Zeit auf den Vater übertragen. Während des Mutterschaftsurlaubs hat die Mutter in der Regel Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen.

Männliche Arbeitnehmer erhalten zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, der jederzeit vor dem zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann. Vaterschaftsurlaub muss schriftlich beantragt werden. Es kann auf einmal oder in zweiwöchigen Abschnitten eingenommen werden.

In Polen gibt es einen Mindestlohn. Leistungsabhängige Boni sind in Polen üblich.

Die Arbeitnehmer erhalten in Polen je nach Dienstjahr 20 oder 26 Tage bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer, die weniger als 10 Jahre gearbeitet haben (ob für einen oder mehrere Arbeitgeber), erhalten 20 Tage Urlaub, während Arbeitnehmer, die 10 Jahre oder länger gearbeitet haben, 26 Tage erhalten. Mitarbeiter, die zum ersten Mal angestellt sind, sammeln für jeden geleisteten Monat 1/12 ihrer Jahresurlaubszeit. Nicht genutzter Urlaub kann auf das folgende Jahr übertragen werden, muss aber bis zum 30. September in Anspruch genommen werden.

Arbeitnehmer können vier Tage ihres ihnen zugeteilten bezahlten Urlaubs ohne vorherige Ankündigung nehmen und können für Familienhochzeiten, Geburten und Beerdigungen kurzen bezahlten Urlaub (ein oder zwei Tage) nehmen. Der Arbeitgeber erstellt einen Zeitplan für den Urlaub der Arbeitnehmer und berücksichtigt dabei die Wünsche der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber geben standardmäßig bekannt, wann Arbeitnehmer Urlaub erhalten. Arbeitnehmer können auch unbezahlten Urlaub nehmen, der mit Zustimmung des Arbeitgebers schriftlich beantragt werden muss.

In Polen sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Dreikönigstag

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Verfassungstag

  • Förderleichnam

  • Mariä Himmelfahrt

  • Allerheiligen

  • Unabhängigkeitstag

  • Weihnachtstag

  • Boxing Day

Polen verfügt über eine allgemeine Gesundheitsversorgung. Viele Arbeitgeber bieten eine private Krankenversicherung als Leistung für Arbeitnehmer an.

In Polen muss eine Kündigung eines Arbeitsvertrags schriftlich erfolgen, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer stammt. Für Arbeitnehmer mit unbefristeten oder befristeten Verträgen ist die Kündigungsfrist dieselbe, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag kündigt, und hängt von der Dauer ab, in der der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gearbeitet hat. Eine Kündigungsfrist von zwei Wochen ist erforderlich, wenn der Arbeitnehmer sechs Monate oder weniger für den Arbeitgeber gearbeitet hat, ein Monat, wenn der Arbeitnehmer zwischen sechs Monaten und drei Jahren gearbeitet hat, und drei Monate, wenn er drei Jahre oder länger für den Arbeitgeber gearbeitet hat.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

  • Arbeiten Sie mit atlas logo zusammen

    Eine Partnerschaft mit Atlas bei der Expansion nach Polen kann die üblichen stationären Geschäftsprozesse auf ausländischen Märkten drastisch reduzieren und es Ihnen ermöglichen, sich auf das zu konzentrieren, was Sie am besten können, nämlich das Wachstum Ihres Unternehmens! Um mehr darüber zu erfahren, wie Atlas Ihre Fähigkeit zur globalen Expansion vereinfachen kann, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!

Unser Team von regionalen Experten unterstützt Sie bei Ihren globalen Expansionsplänen. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir helfen Ihnen gerne weiter.

An image of a group of women and men working together