LAND

Pakistan

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

header image for Pakistan

Flagge

Währung

₨ (PKR)

Arbeitszeiten

48/Woche

Die Islamische Republik Pakistan ist ein südostasiatisches Land. Es ist eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt. In der Region werden mehr als 60 verschiedene Sprachen gesprochen. Urdu genießt jedoch die Bezeichnung als offizielle Sprache. In der Vergangenheit drehte sich die pakistanische Wirtschaft um die Landwirtschaft, doch in den letzten Jahren wurde in der Dienstleistungsbranche ein enormes Potenzial entdeckt.

Arbeitsverträge in Pakistan können schriftlich oder mündlich sein. Es ist üblich, dass Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag oder ein Ernennungsschreiben ausstellen, in dem die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind. Schriftliche Verträge sollten Folgendes enthalten:

  • Namen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers,

  • Datum des Arbeitsbeginns,

  • Dauer der Beschäftigung (falls befristet),

  • Stellenbeschreibung,

  • Probezeit (falls zutreffend),

  • Position zugewiesen,

  • Gehalts- und Zahlungsdetails,

  • Arbeitszeiten,

  • Urlaubstage,

  • Krankstand,

  • Lohnabzüge (Bußgelder, Abwesenheit, Schäden, Steuern) und

  • alle anderen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verträge dürfen keine Klausel enthalten, die eine Person diskriminiert, weil sie einer Gewerkschaft angehört.

Die Standardarbeitszeit in Pakistan beträgt neun Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche an sechs Tagen. Die Mitarbeiter erhalten täglich eine einstündige Pause und dürfen ohne Pause nicht länger als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten. Arbeitnehmer, die mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens zwei Pausen. Weibliche Arbeitnehmer dürfen nicht nach 19 Uhr arbeiten. Saisonangestellte können bis zu 50-56 Stunden pro Woche arbeiten, sofern es Gründe für die zusätzlichen Stunden gibt. Überstunden dürfen 12 Stunden pro Tag nicht überschreiten und werden zum Doppelten des normalen Tarifs vergütet. Es ist illegal, einen Mitarbeiter an 10 aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten zu lassen, ohne Urlaub zu erhalten. Kein Arbeitnehmer kann am Sonntag arbeiten, es sei denn, ihm wird innerhalb der folgenden oder der vorangegangenen drei Tage ein Ersatzurlaub gewährt.

Ein Arbeitnehmer in Pakistan erhält bis zu 90 Tage Krankheitsurlaub pro Kalenderjahr, wenn in den letzten sechs Monaten unmittelbar vor der Krankheit Beiträge im Namen des Arbeitnehmers geleistet wurden.

Arbeitnehmerinnen in Pakistan haben bei drei Geburten Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub. Sie erhalten:

  • 180 Tage bezahlter Mutterschaftsurlaub bei der ersten Geburt,

  • 120 Tage für die zweite Geburt und

  • 90 Tage für die dritte Geburt.

Nach der dritten Geburt ist die Arbeitnehmerin von der Zahlung des Mutterschaftsurlaubs ausgeschlossen.

Der Mutterschaftsurlaub beginnt sechs Wochen vor dem Fälligkeitsdatum der Arbeitnehmerin. Arbeitnehmerinnen müssen ihren Arbeitgeber schriftlich über die Schwangerschaft informieren, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind. Das pakistanische Sozialversicherungssystem bietet Arbeitnehmern, die in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens 180 Tage zu ihren Sozialversicherungsleistungen beigetragen haben, zusätzlichen 12-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Männliche Arbeitnehmer in Pakistan erhalten Vaterschaftsurlaub von bis zu maximal 30 Tagen pro Jahr bei voller Bezahlung.

Der pakistanische Mindestlohn für ungelernte Arbeiter beträgt ab 2023 32.000 pakistanische Rupien (PKR) pro Jahr. Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine Gewinnprämie an qualifizierte Mitarbeiter zu zahlen.

Mitarbeiter in Pakistan erhalten nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit 14 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Jahresurlaub. Alle Tage, die in einem Kalenderjahr nicht genutzt werden, können auf das folgende Jahr übertragen werden, sofern die übertragenen Tage 14 Tage nicht überschreiten. Vor Beginn des Urlaubs eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Hälfte des für die Urlaubszeit fälligen Gesamtbetrags zahlen. Alle aufgelaufenen, aber ungenutzten Urlaubstage werden dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstes ausgezahlt.

In Pakistan sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Kaschmir-Tag

  • Pakistan-Tag

  • Tag der Arbeit

  • Eid ul-Fitr

  • Eid ul-Azha

  • Unabhängigkeitstag

  • Aschura

  • Geburtstag des Propheten Muhammad (Eid Milad un-Nabi)

  • Geburtstag von Muhammad Iqbal

  • Weihnachtstag

In Pakistan gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung, daher wird eine private Versicherung empfohlen.

Jede Partei kann einen Arbeitsvertrag in Pakistan kündigen, indem sie der anderen Partei eine Frist von einem Monat setzt. Die Kündigungsregel gilt jedoch nicht für Leiharbeitnehmer, „Badlis“ (stellvertretender Arbeitnehmer, der anstelle eines abwesenden festangestellten Arbeitnehmers oder einer Bewährungshelferin arbeitet) und Bewährungshelfer. Sie haben keinen Anspruch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. In Fällen, in denen Vollzeitbeschäftigten wegen Fehlverhaltens gekündigt wird, ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Gründe für die Kündigung sind eine schwere Krankheit, unzureichende Ausübung der Arbeit oder finanzielle und wirtschaftliche Bedürfnisse der Organisation. Ein Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag kündigen, wenn dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, wie etwa Gesetzesbruch, unentschuldigtes Fehlen, vorsätzlicher Ungehorsam, Beschädigung des Eigentums des Arbeitgebers, Diebstahl, Betrug, illegaler Streik oder Verlangsamung der Arbeit oder eine zivil- oder strafrechtliche Straftat. Alle Kündigungen müssen schriftlich unter Angabe der Gründe für die Kündigung dokumentiert werden.

Ein Mitarbeiter, dem aus einem anderen Grund als Fehlverhalten gekündigt wurde, erhält eine Abfindung in Höhe von einem Monatslohn für jedes abgeschlossene Dienstjahr oder einen Teil davon, das mehr als sechs Monate dauert. Der Arbeitgeber muss am Tag nach der Kündigung einen Monatslohn zahlen, der auf dem Durchschnitt der letzten drei Dienstmonate vor der Kündigung berechnet wird.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

  • Arbeiten Sie mit atlas logo zusammen

    Eine Partnerschaft mit Atlas bei der Expansion nach Pakistan kann die üblichen stationären Geschäftsprozesse auf ausländischen Märkten drastisch reduzieren und es Ihnen ermöglichen, sich auf das zu konzentrieren, was Sie am besten können, nämlich das Wachstum Ihres Unternehmens! Um mehr darüber zu erfahren, wie Atlas Ihre Fähigkeit zur globalen Expansion vereinfachen kann, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!

Unser Team von regionalen Experten unterstützt Sie bei Ihren globalen Expansionsplänen. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir helfen Ihnen gerne weiter.

An image of a group of women and men working together