LAND

Oman

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

ر.ع. (OMR)

Arbeitszeiten

45/Woche

Oman wird offiziell als Sultanat Oman bezeichnet. Dieses westasiatische Land liegt am Persischen Golf. Die offizielle Sprache ist Arabisch. Öl und Gas waren in der Vergangenheit die Grundpfeiler der Wirtschaft im Oman. Das Land hat jedoch in letzter Zeit Fortschritte bei der Diversifizierung seiner Wirtschaft unternommen. Oman bietet eine strategische Lage an der Mündung des Persischen Golfs, wirtschaftliche Stabilität und ein enormes Potenzial.

Arbeitsverträge im Oman sollten auf Arabisch verfasst sein, und die Gehälter sollten in der gesetzlich zirkulierenden Währung ausgewiesen werden. Wenn der Vertrag jedoch in einer anderen Sprache abgeschlossen wurde, muss sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ein beigefügtes arabisches Übersetzungsdokument ausgehändigt werden. In Fällen von Analphabetismus oder wenn der Arbeitnehmer die Vertragssprache nicht fließend spricht, ist eine Bestätigung des Vertrags vom Arbeitsamt erforderlich. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer eine Quittung über alle vom Arbeitnehmer ausgestellten Dokumente aus.

Im Oman gibt es zwei Arten von Verträgen: unbefristete Vollzeitverträge und befristete Teilzeitverträge. Ein Vollzeitarbeitsvertrag hat eine unbefristete Dauer mit einer festen Mindestanzahl von Stunden pro Tag, während ein Teilzeitarbeitsvertrag einen Zeitraum mit einer maximalen Anzahl von Stunden pro Tag enthält. Letzteres wird für vorübergehende oder Gelegenheitsarbeiten verwendet, die sechs Monate nicht überschreiten dürfen. Wird ein befristeter Vertrag nach Ablauf seiner Laufzeit weiter ausgeführt, gilt der Vertrag als unbefristeter Vollzeitvertrag verlängert.

Alle ausländischen Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitserlaubnis, um im Oman zu arbeiten. Der Antragsteller muss auf rechtmäßigem Wege in das Land eingereist sein und die im Aufenthaltsgesetz für Expatriates vorgesehenen Bedingungen erfüllt haben, bevor er eine Genehmigung für ausländische Arbeitnehmer beantragen kann.

Die Arbeitszeit im Oman beträgt neun Stunden pro Tag mit einer Pause von mindestens 30 Minuten und maximal 45 Stunden pro Woche mit maximal einem zweitägigen Wochenende. Während des Fastenmonats Ramadan werden die Stunden für muslimische Arbeitnehmer auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert. Überstunden sind auf drei Stunden pro Tag begrenzt. Die Bezahlung von Überstunden beträgt mindestens 25% pro Stunde am Tag, 50% am Abend und um 100% an Wochenenden und offiziellen Feiertagen. Die Ersetzung von Überstunden/Tagen durch Ersatzstunden/Tage ist von der schriftlichen Zustimmung des Mitarbeiters abhängig.

Mitarbeiter im Oman haben Anspruch auf maximal 10 Wochen ärztlich bestätigten Krankenstand pro Jahr. Alle zusätzlichen Krankheitstage werden von den Urlaubs- und Privattagen des Mitarbeiters abgezogen. Die Zahlungen für Krankheitsurlaub basieren auf Prozentsätzen, die auf die Anzahl der in Anspruch genommenen Urlaubstage angewendet werden.

Arbeitnehmerinnen im Oman haben Anspruch auf 50 Tage Mutterschaftsurlaub, der sich auf die Zeit vor und nach der Entbindung erstreckt, und zwar für maximal drei Entbindungen während ihrer gesamten Beschäftigung pro Arbeitgeber. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, eine Arbeitnehmerin wegen Abwesenheit aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit zu entlassen, sofern ihre Abwesenheit insgesamt sechs Monate nicht überschreitet. Einige private Unternehmen im Oman gewähren männlichen Arbeitnehmern drei bis sieben Tage Vaterschaftsurlaub.

Der Mindestlohn im Oman wird vom Arbeitsministerium und der Zentralbank von Oman festgelegt. Jedes Jahr bewertet ein Ausschuss des Ministeriums und der Bank mehrere Faktoren, um den Mindestlohn für das jeweilige Jahr festzulegen. Einer davon ist der Bildungshintergrund des Arbeitnehmers. Die Boni sollten nicht unter 100 OMR liegen, und die jährlichen Erhöhungen dürfen nicht unter 3% pro Jahr liegen.

Mitarbeiter im Oman haben Anspruch auf Jahresurlaub und Sonderurlaubstage. Nach sechs Monaten ununterbrochener Tätigkeit erhalten sie mindestens 30 Tage Jahresurlaub und maximal sechs persönliche Tage pro Jahr. Die Sonderurlaubstage werden nicht von den persönlichen Tagen abgezogen und in einigen Fällen mit voller Bezahlung gewährt. Nicht in Anspruch genommene Jahres- oder Privaturlaube werden am Ende eines jeden Jahres bezahlt.

Im Oman sind die folgenden gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Lailat Al Miraj

  • Eid al-Fitr

  • Eid al-Adha

  • Tag der Renaissance

  • Milad Un Nabi

  • Nationalfeiertag von Oman

  • Wenn ein offizieller Feiertag auf ein Wochenende fällt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen Ersatzurlaub gewähren.

Oman bietet seinen Bürgern eine kostenlose allgemeine Gesundheitsversorgung.

Entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann die Kündigung von Vollzeit- oder Teilzeitverträgen veranlassen. Vollzeitverträge erfordern eine 30-tägige schriftliche Kündigungsfrist, Teilzeitverträge eine 15-tägige Kündigungsfrist. Jede Kündigung während der Probezeit erfordert eine Kündigungsfrist von mindestens sieben Tagen. Wird ein Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, ist die Partei, die den Vertrag kündigt, verpflichtet, der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Gehalts während der Kündigungsfrist zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einen Vertrag unter bestimmten Umständen fristlos kündigen. Kündigungen sind während des Urlaubs, Krankheitsurlaubs und Mutterschaftsurlaubs verboten. Für Mitarbeiter, denen Diebstahl vorgeworfen wird, gelten besondere Regeln.

Ein Arbeitnehmer im Oman hat Anspruch auf ein Trinkgeld des Arbeitgebers bei Beendigung der Dienstzeit für seine Dienstjahre. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber in den ersten drei Jahren ein Trinkgeld in Höhe des Gehalts von 15 Tagen und für jedes darauffolgende Jahr ein Monatsgehalt.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

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