Ein Arbeitsvertrag in Nepal kann zum Ende der Vertragslaufzeit (falls befristet), nach Abschluss der Arbeit (falls berufstätig), vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber gekündigt werden. Arbeitgeber müssen einen triftigen Grund für die Entlassung eines Arbeitnehmers haben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer aufgrund schlechter Leistung kündigen. Dem Arbeitnehmer sollte jedoch mindestens sieben Tage Zeit gegeben werden, um dem Arbeitgeber eine Erklärung vorzulegen.
Wenn ein Arbeitnehmer in Nepal von einem Arzt für behindert erklärt wurde, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen nach sechs Monaten kündigen. Wenn der Arbeitnehmer jedoch bei einem Arbeitsunfall verletzt wurde und sich in Behandlung befindet, kann das Arbeitsverhältnis nicht für ein Jahr gekündigt werden.
Ein Mitarbeiter kann sein Arbeitsverhältnis freiwillig kündigen, indem er ein schriftliches Kündigungsschreiben einreicht. Der Arbeitgeber muss den Rücktritt innerhalb von 15 Tagen genehmigen. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht innerhalb der 15 Tage akzeptiert, gilt sie als akzeptiert. Die Kündigung kann einvernehmlich aufgehoben werden oder wenn der Arbeitnehmer nach dem letzten Tag weiterarbeitet. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Kündigung oder Kündigung auszusprechen, mit Ausnahme von Kündigungen wegen Fehlverhaltens. Die Kündigungspflicht ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft.