Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag in Myanmar kündigen, indem sie dies 30 Tage im Voraus kündigen. Arbeitgeber müssen in der Regel schriftlich kündigen, einen triftigen Grund für die Kündigung angeben und eine Abfindung zahlen. Wird einem Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nicht schriftlich angeben. Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist jedoch weiterhin erforderlich.
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer aus disziplinarischen Gründen, einschließlich des Verstoßes gegen die dem Arbeitnehmer bekannten Regeln am Arbeitsplatz, entlassen, ohne eine Abfindung zu zahlen. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist oder Zahlung einer Abfindung entlassen, wenn der Arbeitnehmer wegen Diebstahls, Annahme gestohlener Waren, Missbrauch oder Beihilfe zum Missbrauch von arbeitsbezogenem Eigentum verurteilt wird.