LAND

Marokko

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

د.م. (MAD)

Arbeitszeiten

44/Woche

Das Königreich Marokko liegt in der Maghreb-Region Afrikas mit Blick auf das Mittelmeer. Die offiziellen Sprachen sind Arabisch und Berberisch, jede mit ihren eigenen regionalen Dialekten. Französisch ist ebenfalls weit verbreitet. Die marokkanische Wirtschaft hat sich in der Vergangenheit auf die Dienstleistungsbranche konzentriert. Die Landwirtschaft leistet einen weiteren wichtigen Beitrag zur marokkanischen Wirtschaft. Marokko ist einer der weltweit größten Artischockenproduzenten.

In Marokko gibt es drei Arten von Arbeitsverträgen: befristete, unbefristete und abgeschlossene Arbeitsverträge.

Verträge mit befristeter Laufzeit dürfen 12 Monate (ein Jahr) nicht überschreiten und können nur einmal verlängert werden, während unbefristete Verträge kein Ablaufdatum haben. Wenn bei einem befristeten Vertrag ein Arbeitnehmer nach Ablauf des Vertrags weiterhin für den Arbeitgeber arbeitet, wird aus dem befristeten Vertrag automatisch ein unbefristeter Vertrag. Die Probezeit für unbefristete Verträge darf drei Monate für Manager, 1,5 Monate für Büroangestellte und 15 Tage für Arbeiter vor Ort nicht überschreiten. Bei befristeten Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten ist die Probezeit auf einen Tag pro Woche und auf 30 Tage für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten begrenzt.

Die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Der Arbeitgeber muss vom Arbeitsamt eine Beschäftigungskarte ausstellen lassen, die jährlich für den Arbeitnehmer erneuert wird. Sie sind außerdem verpflichtet, einen internen medizinischen Erste-Hilfe-Raum mit einem Arzt einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. In Marokko gelten alle 26 Tage oder 191 Arbeitsstunden als ein voller Beschäftigungsmonat.

Die Standardarbeitswoche in Marokko beträgt 44 Stunden pro Woche bis zu 10 Stunden pro Tag. Alle 26 Tage oder 191 Arbeitsstunden entsprechen einem vollen Beschäftigungsmonat. Das Standardarbeitsjahr beträgt 2.288 Stunden. Überstunden sind auf zwei Stunden pro Tag und 80 Stunden pro Jahr begrenzt. Überstunden können mit Genehmigung des Betriebsrats auf 100 Stunden pro Jahr verlängert werden. Die Bezahlung von Überstunden während des Tages (6.00 bis 21.00 Uhr) beträgt 125% des Grundtarifs. Nachts geleistete Überstunden (21.00 bis 6.00 Uhr) werden zu 150% des Basistarifs vergütet. Überstunden an Wochenenden und Feiertagen werden auf 150% für Arbeit am Tag und 200% für Arbeit am Abend erhöht, zusätzlich zu einem alternativen Ruhetag. Der Gesamtbetrag der Überstunden muss am darauffolgenden Auszahlungstag des Gehalts gezahlt werden. Die wöchentliche Ruhezeit sollte mindestens einen Tag pro Woche am Freitag, Samstag, Sonntag oder am Wochenmarkttag betragen. Weibliche Arbeitnehmer können nach Rücksprache mit den Gewerkschaften Nachtschichten arbeiten.

Arbeitnehmer in Marokko werden nach dem vierten Krankheitstag krankgeschrieben, wenn sie in den letzten sechs Monaten Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben, ihren Arbeitgeber innerhalb von 48 Stunden nach der Krankheit benachrichtigen und über ein ärztliches Attest verfügen. Es wird zu 66% des Grundgehalts des Mitarbeiters gezahlt. Die Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Erkrankung über ihren Krankenstand informieren und innerhalb von vier Tagen ein ärztliches Attest einreichen.

In der Regel erhalten Arbeitnehmerinnen in Marokko 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, sieben Wochen vor dem Fälligkeitsdatum und sieben Wochen nach der Entbindung. Bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen wird die bezahlte Mutterschaftszeit jedoch auf acht Wochen vor dem Geburtstermin und maximal 14 Wochen nach der Entbindung verlängert. Sie können sich auch für 12 Monate unbezahlten Urlaub qualifizieren, um sich um das neugeborene Kind zu kümmern. Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder sich im Mutterschaftsurlaub befinden und sich dafür entscheiden, zu kündigen, können dies ohne Einhaltung der Kündigungsfrist tun, sofern sie ihren Arbeitgeber spätestens 15 Tage vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs informieren.

Männliche Arbeitnehmer in Marokko erhalten drei aufeinanderfolgende oder getrennte Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, der von den Parteien festgelegt werden sollte. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer während des Vaterschaftsurlaubs sein reguläres Gehalt und kann bei der nationalen Sozialversicherung eine Rückerstattung beantragen.

Die Gehälter müssen in marokkanischer Währung gezahlt und zweimal im Monat mit Zahlungsbeleg ausgezahlt werden. Der Mindestlohn in Marokko variiert je nach Branche. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf regelmäßige Gehaltserhöhungen. Boni, die auf dem Dienstalter basieren, sind üblich.

Die Mitarbeiter erhalten in Marokko für jeden Dienstmonat 1,5 Tage Jahresurlaub.

In Marokko sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Jahrestag des Unabhängigkeitsmanifests

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Eid al-Fitr

  • Eid al-Adha

  • Thronfest

  • Hijra Neujahr

  • Jahrestag der Erholung Oued Ed-Dahab

  • Jahrestag der Revolution des Königs und des Volkes

  • Jugendtag

  • Der Geburtstag des Propheten Muhammad

  • Jahrestag des Grünen Marsches

  • Unabhängigkeitstag

Marokko hat eine allgemeine Krankenversicherung.

Der befristete Arbeitsvertrag in Marokko läuft automatisch am Ablaufdatum oder nach Abschluss der vorgesehenen Arbeit aus. Kündigt eine der Vertragsparteien den befristeten Vertrag vor dessen Ablauf, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den Gesamtbetrag des bis zum Ablaufdatum geschuldeten Gehalts zu entschädigen, sofern die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder unter dem Einfluss äußerer Kräfte erfolgte, die sich der Kontrolle der Vertragsparteien entziehen.

In Marokko wird davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer nach 180 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Jahr sein Amt niedergelegt hat. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer und Art der Beschäftigung ab. Bei täglich, wöchentlich oder zweiwöchentlich bezahlten Arbeitern erhalten sie vor der Kündigung eine zweitägige Kündigungsfrist. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Stunden bezahlten Urlaub pro Tag, um nach einer anderen Beschäftigung zu suchen, sofern die gesamte Abwesenheit acht Stunden pro Woche oder 30 Stunden pro Monat nicht überschreitet. Diese Abwesenheit sollte sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer festgelegt werden, wobei jede Partei abwechselnd die Tage der zweistündigen Abwesenheit wählt.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können den unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen, sofern ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber bei Fehlverhalten einen Vertrag fristlos oder mit einer Abfindung kündigen.

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