Die Wochenarbeitszeit in Montenegro beträgt 40 Stunden, ist aber gemäß den Bedingungen eines Tarifvertrags oft kürzer. Die Arbeitswoche kann für Mitarbeiter, die in einer gefährlichen Umgebung arbeiten, auf bis zu 36 Stunden reduziert werden.
Überstunden sind zulässig, wenn ein dringender Bedarf besteht. Wann immer möglich, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Mitteilung ausstellen, in der er erklärt, warum die Überstunden erforderlich sind, sowie die Arbeitnehmer, die Überstunden leisten werden, nennt und angibt, wann die Überstunden beginnen werden. Der Arbeitgeber muss die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde informieren, wenn er Arbeitnehmer hat, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Nachtarbeit verrichten. Die Arbeitnehmer müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, bevor sie zur Nachtarbeit eingesetzt werden, und sie müssen regelmäßig untersucht werden, während sie nachts arbeiten, wobei der Arbeitgeber alle mit den Untersuchungen verbundenen Kosten trägt. Der Lohnsatz für Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird vertraglich oder tarifvertraglich festgelegt.