Arbeitgeber können Arbeitnehmern in Moldawien aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen. Zulässige Gründe können mit der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers, der Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seiner Arbeit nachzugehen, oder dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen. Der Arbeitgeber muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten, wenn er einen Arbeitnehmer aus den meisten Leistungsgründen kündigt. Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn dem Mitarbeiter wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens gekündigt wird. Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer, der einer Gewerkschaft angehört, zu kündigen, muss der Arbeitgeber eine Vorabkonsultation mit der Gewerkschaft abhalten, bevor er entlassen wird. Die Gewerkschaft muss innerhalb von 10 Tagen nach der Konsultation ihre Zustimmung oder Ablehnung mitteilen.
Ein Arbeitnehmer kann seinen Job kündigen, indem er dem Arbeitgeber eine 14-tägige schriftliche Kündigungsfrist einhält. Arbeitnehmer, die aus bestimmten anderen gesetzlich anerkannten Gründen in Rente gehen, Kinderbetreuungsurlaub nehmen, sich an einer Bildungseinrichtung einschreiben, umziehen oder ihren Arbeitsplatz aus bestimmten anderen gesetzlich anerkannten Gründen verlassen, können mit einer kürzeren Kündigungsfrist kündigen.
Befristete Verträge enden normalerweise mit Ablauf. Wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Ablaufdatums fortbesteht und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer den Vertrag kündigen, wird es automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Für den Fall, dass der Arbeitgeber liquidiert oder schließt, erhalten die Arbeitnehmer eine Abfindung, die einem durchschnittlichen Wochengehalt für jedes geleistete Jahr entspricht, wobei mindestens ein Monat und höchstens sechs Monatsgehälter gelten. Der Arbeitgeber kann im zweiten und dritten Monat nach der Kündigung zusätzliche Abfindungszahlungen zahlen, wenn der Arbeitnehmer keine neue Stelle gefunden hat.