Ein Arbeitsvertrag kann in Mali zum Ende der Vertragslaufzeit (falls für einen befristeten Zeitraum), vom Arbeitgeber mit oder ohne Angabe von Gründen oder vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Die Kündigung während der Probezeit muss schriftlich und mit einer Kündigungsfrist erfolgen: acht Tage für einen Wochenarbeiter, ein Monat für Monatskräfte, zwei Monate für Vorgesetzte und drei Monate für Führungskräfte und Führungskräfte.
Der Arbeitgeber kann einen befristeten Vertrag kündigen, der Arbeitnehmer hat jedoch gesetzlich Anspruch auf Entschädigung. Ein unbefristeter Vertrag kann von jeder Partei mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Kündigt der Arbeitgeber den Vertrag nach dreimonatiger Arbeit, muss er den Arbeitsinspektor schriftlich informieren. Die Kündigungsfrist entspricht der Kündigungsfrist während der Probezeit. Eine Abfindung ist erforderlich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus Fehlverhalten oder aus bestimmten wirtschaftlichen Gründen.