Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer in Malaysia erhalten 98 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub kann bis zu 30 Tage vor der erwarteten Geburt beginnen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gearbeitet haben:
Eine Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber 60 Tage im Voraus informieren, bevor sie voraussichtlich Mutterschaftsurlaub nehmen wird. Geschieht dies nicht, kann dies zur Aussetzung des Mutterschaftsgeldes führen. Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und kann an den Vorgesetzten, Vorarbeiter oder eine andere benannte Person des Mitarbeiters gerichtet werden. Aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen können Arbeitgeber verpflichtet sein, einem Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor der Geburt verlässt, Mutterschaftsgeld zu zahlen. Eine Arbeitnehmerin, die voraussichtlich innerhalb von vier Monaten nach dem letzten Arbeitstag ein Kind zur Welt bringt, muss den Arbeitgeber jedoch über die Schwangerschaft informieren. Andernfalls ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Mutterschaftsgeld zu zahlen. Eine Arbeitnehmerin kann Mutterschaftsgeld von mehr als einem Arbeitgeber beantragen, wenn sie qualifiziert ist, aber keinen Anspruch auf doppelte Leistungen hat.
Teilnahmeberechtigte männliche Arbeitnehmer in Malaysia haben Anspruch auf sieben aufeinanderfolgende Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.