Ein Arbeitgeber in Luxemburg kann Arbeitnehmer entweder aus persönlichen Gründen, wie z. B. schlechten Leistungen, oder aus betrieblichen Gründen, wie z. B. einer Umstrukturierung, durch die Arbeitsplätze wegfallen, entlassen. Ein Arbeitgeber muss die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags kündigen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen, für das besondere Verfahren gelten. Die Kündigungsfrist liegt zwischen zwei und sechs Monaten. Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren muss eine Abfindung gezahlt werden. Die Abfindung beträgt je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und der Größe des Arbeitgebers ein bis 18 Monatsgehälter.
Einem Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag darf außerhalb der Probezeit nur im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden oder in Fällen, in denen der Arbeitnehmer ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen hat. Ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in Luxemburg, der kündigen möchte, muss dies dem Arbeitgeber mitteilen, es sei denn, es handelt sich um ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitgebers. In diesem Fall ist keine Kündigungsfrist erforderlich.