LAND

Luxemburg

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

€ (EUR)

Arbeitszeiten

40/Woche

Der offizielle Name Luxemburgs ist das Großherzogtum Luxemburg. Es ist ein Binnenstaat in der westlichen Region Europas. Deutsch, Französisch und Luxemburgisch sind die drei offiziell anerkannten Sprachen in Luxemburg. In der Vergangenheit konzentrierte sich die Wirtschaft auf den Industriesektor. Das winzige Land bietet politische und wirtschaftliche Stabilität und einen strategischen Standort für Unternehmen in Europa.

In Luxemburg werden schriftliche Arbeitsverträge verwendet, wobei sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine unterschriebene Kopie erhalten. Unbefristete Verträge werden bevorzugt, aber befristete Vereinbarungen sind möglich, wenn ein besonderer geschäftlicher Bedarf besteht. Ein befristeter Vertrag kann verlängert werden, jedoch nicht mehr als zweimal, und die maximale Laufzeit, einschließlich Verlängerungen, beträgt 24 Monate. Saisonarbeit, Ersatzstellen und kurzfristige Jobs gehören zu den häufigsten befristeten Situationen.

Ein Arbeitsvertrag muss beinhalten:

  • die Identitäten der Parteien,

  • der Arbeitsplatz,

  • die Probezeit, falls es eine gibt,

  • die Pflichten des Mitarbeiters,

  • Jahresurlaub,

  • Anschrift des Arbeitnehmers und des Sitzes des Arbeitgebers,

  • Gehaltsdetails,

  • Leistungen für den Arbeitnehmer,

  • die üblichen Arbeitszeiten des Mitarbeiters,

  • Verlängerung des Vertrags (falls zutreffend),

  • Startdatum und Enddatum, falls zutreffend,

  • Kündigungsfrist und

  • falls zutreffend, Informationen über alle Zusatzrentensysteme und alle Tarifverträge, die für den Vertrag gelten.

Die Standardarbeitswoche in Luxemburg beträgt acht Stunden pro Tag an fünf Tagen. Die Arbeitswoche ist auf 48 Stunden begrenzt und die Mitarbeiter dürfen nicht länger als 10 Stunden an einem Tag arbeiten. Sonntagsarbeit ist verboten, mit Ausnahmen für bestimmte Arbeiten und Aufgaben, die zu anderen Zeiten nicht ausgeführt werden können. Diese Beschränkungen gelten nicht für einige Mitarbeiter, einschließlich Führungskräfte und Führungskräfte. Arbeitnehmer, die nachts arbeiten (22 Uhr bis 6 Uhr), haben Anspruch auf eine Prämie.

Den Arbeitnehmern muss für jede geleistete Stunde, die mehr als 40 Stunden pro Woche geleistet wird, ein Überstundensatz von mindestens 140% des Normaltarifs gezahlt werden.

Arbeitnehmer haben in Luxemburg Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber am ersten Tag der Abwesenheit informieren und, falls der Krankheitsurlaub länger als zwei Tage dauert, spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Mitarbeiter, die wegen eines Notfalls ins Krankenhaus eingeliefert wurden, haben acht Tage Zeit, um das ärztliche Attest vorzulegen. Ein Arbeitnehmer, der diese Verfahren befolgt, darf innerhalb von 26 Wochen ab dem ersten Tag des Krankheitsurlaubs nicht entlassen werden (auch nicht wegen Fehlverhaltens vor dem Krankheitsurlaub) oder zu einer Voranhörung im Hinblick auf eine Kündigung einberufen werden.

Der Arbeitgeber zahlt einem Arbeitnehmer im Krankenstand das volle Gehalt und alle anderen Vergütungen, die der Arbeitnehmer normalerweise bis zum Ende des Monats erhält, in dem der 77. Krankheitstag eintritt. Ab dem Folgemonat erhält der Arbeitnehmer eine Leistungszahlung von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé) (CNS), und der Arbeitgeber ist nicht für die Bezahlung des Arbeitnehmers verantwortlich, bis er wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt.

Arbeitnehmerinnen erhalten in Luxemburg 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der acht Wochen vor dem Fälligkeitsdatum beginnt und 12 Wochen nach der Geburt andauert. Um Anspruch auf diesen Urlaub zu haben, muss die Arbeitnehmerin in den 12 Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens sechs Monate bei der Kranken- und Mutterschaftskasse versichert gewesen sein. Sie muss ihrem Arbeitgeber außerdem ein ärztliches Attest mit dem voraussichtlichen Liefertermin vorlegen. Das Mutterschaftsgeld wird von einer nationalen Krankenkasse in Höhe des höchsten Gehalts gezahlt, das in den drei Monaten vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs bezogen wurde.

Väter erhalten in Luxemburg 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Vater muss den Arbeitgeber zwei Monate im Voraus informieren und den Urlaub innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt nehmen. Mitarbeiter, die ein Kind adoptieren, erhalten 12 Wochen Adoptionsurlaub. Wird das Kind von einem Ehepaar adoptiert, kann nur ein Ehepartner diesen Urlaub nehmen. Der andere hat Anspruch auf einen 10-tägigen Sonderurlaub.

In Luxemburg gibt es vier Mindestlohnsätze, die vom Alter des Arbeitnehmers und davon abhängen, ob es sich um qualifizierte oder ungelernte Arbeitnehmer handelt. Boni sind nicht erforderlich, aber üblich. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern als Bonus ein 13. Monatsgehalt und einige sogar ein 14. Monatsgehalt, das in der Regel gegen Ende des Jahres ausgezahlt wird.

Arbeitnehmer erhalten in Luxemburg 26 Tage bezahlten Jahresurlaub. Einige Mitarbeiter erhalten zusätzlichen Jahresurlaub. Ein Arbeitnehmer erhält außerdem einen zusätzlichen freien Tag, wenn er über einen Zeitraum von acht Wochen keine Ruhezeit von 44 ununterbrochenen Stunden pro Woche erhält.

In Luxemburg sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Europatag

  • Christi Himmelfahrt

  • Pfingstmontag

  • Nationalfeiertag

  • Mariä Himmelfahrt

  • Allerheiligen

  • Weihnachtstag

  • St. Stephanstag

Luxemburg verfügt über eine nationale Krankenversicherung, und jeder, der in Luxemburg beschäftigt ist, muss je nach Beruf einer von mehreren Versicherungskassen angehören. Die meisten Luxemburger schließen eine private Zusatzversicherung ab, um Kosten zu decken, die nicht vom nationalen Gesundheitssystem übernommen werden.

Ein Arbeitgeber in Luxemburg kann Arbeitnehmer entweder aus persönlichen Gründen, wie z. B. schlechten Leistungen, oder aus betrieblichen Gründen, wie z. B. einer Umstrukturierung, durch die Arbeitsplätze wegfallen, entlassen. Ein Arbeitgeber muss die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags kündigen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen, für das besondere Verfahren gelten. Die Kündigungsfrist liegt zwischen zwei und sechs Monaten. Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren muss eine Abfindung gezahlt werden. Die Abfindung beträgt je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und der Größe des Arbeitgebers ein bis 18 Monatsgehälter.

Einem Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag darf außerhalb der Probezeit nur im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden oder in Fällen, in denen der Arbeitnehmer ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen hat. Ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in Luxemburg, der kündigen möchte, muss dies dem Arbeitgeber mitteilen, es sei denn, es handelt sich um ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitgebers. In diesem Fall ist keine Kündigungsfrist erforderlich.

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