LAND

Elfenbeinküste

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

₣ (XOF)

Arbeitszeiten

40/Woche

Die Republik Côte d'Ivoire im Südwesten Afrikas hat die größte Volkswirtschaft in der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion. Obwohl Französisch die offizielle Sprache ist, werden im ganzen Land 78 identifizierte Sprachen gesprochen. Die Hauptstadt und der Regierungssitz ist Yamoussoukro, aber die wirtschaftliche Hauptstadt ist die Hafenstadt Abidjan. Die Elfenbeinküste ist der weltweit größte Kakaobohnenproduzent und beherbergt fünf UNESCO-Welterbestätten.

Arbeitsverträge in der Elfenbeinküste können unbefristet oder befristet sein. Befristete Verträge sollten schriftlich abgeschlossen werden. Die Verträge müssen in französischer Sprache verfasst sein und mindestens Folgendes enthalten:

  • Datum des Vertragsbeginns,

  • Arbeitsort,

  • Name und Adresse des Arbeitgebers,

  • Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Adresse und Nationalität des Mitarbeiters,

  • Position und auszuführende Arbeit,

  • Laufzeit des Vertrags,

  • gegebenenfalls Probezeit,

  • Gehalt und etwaige Boni,

  • geltende Vorschriften oder Tarifverträge,

  • alle anderen zwischen den Parteien vereinbarten Einzelheiten.

Wenn der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Vertrag nicht lesen oder unterzeichnen kann, kann die Absicht, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, auf andere Weise (z. B. mündlich) bekundet werden, muss aber nachgewiesen werden.

Die Arbeitszeit in der Elfenbeinküste ist für nichtlandwirtschaftliche Unternehmen auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. Arbeitnehmer außerhalb der Landwirtschaft können an fünf aufeinanderfolgenden Tagen acht Stunden am Tag oder sechs Stunden und 40 Minuten pro Tag an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Überstunden sind sowohl für landwirtschaftliche als auch für nichtlandwirtschaftliche Arbeitnehmer auf 15 Stunden pro Woche begrenzt, ohne dass die tägliche Grenze von drei Stunden pro Tag überschritten wird. Überstunden werden zwischen 15 und 100% über dem Gehalt des Mitarbeiters vergütet.

Arbeitnehmer können über das Sozialversicherungssystem der Elfenbeinküste Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 100% ihres letzten Monatseinkommens für bis zu sechs Monate haben. Die Leistungen können um insgesamt 12 Monate verlängert werden.

Arbeitnehmerinnen erhalten in der Elfenbeinküste 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, wobei sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Zwei zusätzliche Wochen sind für Mehrlingsgeburten vorgesehen. Der Urlaub kann bei Erkrankungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt um bis zu 21 Tage und bei Krankenhauseinweisungen um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Arbeitnehmer haben in der Elfenbeinküste Anspruch auf einen monatlichen Mindestlohn. Wenn es keine individuellen oder kollektiven Vereinbarungen zwischen den Parteien gibt, ist ein Bonus erforderlich, der sich auf Dienstalter, Anwesenheit oder Leistung bezieht.

Mitarbeiter erhalten an der Elfenbeinküste 24 Tage Jahresurlaub. Dies erhöht sich um zwei Tage nach 15 Dienstjahren, vier Tage für Mitarbeiter mit 20 Dienstjahren, sechs Tage nach 25 Jahren und acht Tage nach 30 Jahren. Tarifverträge können mehr Urlaub vorsehen.

In der Elfenbeinküste sind die folgenden Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Ostermontag

  • Tag nach Laila Tou-kadr

  • Eid el-Fitr

  • Tag der Arbeit

  • Christi Himmelfahrt

  • Pfingstmontag

  • Eid el-Kebir

  • Unabhängigkeitstag

  • Mariä Himmelfahrt

  • Der Tag nach dem Geburtstag des Propheten

  • Allerheiligen

  • Nationaler Friedenstag

  • Weihnachtstag

Die Elfenbeinküste bietet eine allgemeine Krankenversicherung an, obwohl Arbeitgeber eine private Krankenversicherung anbieten können.

Ein Arbeitsvertrag kann in der Elfenbeinküste schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer monatlich oder in kürzeren Abständen (stündlich, täglich, wöchentlich oder zweiwöchentlich) bezahlt wird. Bei monatlich bezahlten Mitarbeitern liegt die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit zwischen einem und vier Monaten. Die erforderliche Kündigungsfrist für Mitarbeiter, die stündlich, täglich, wöchentlich oder zweiwöchentlich bezahlt werden, liegt je nach Beschäftigungsdauer in der Regel zwischen acht Tagen und vier Monaten. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit, die aus anderen Gründen als Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit entlassen werden, eine Abfindung zahlen. Die Abfindung beträgt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit 30 bis 40% des Lohns des Arbeitnehmers für die 12 Monate vor dem Datum der Entlassung.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

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