LAND

Indonesien

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

Rp (IDR)

Arbeitszeiten

40/Woche

Die Republik Indonesien ist ein Inselstaat in Südostasien. Es ist der größte Inselstaat der Welt und umfasst über 17.000 verschiedene Inseln. Die offizielle Sprache ist Indonesisch, aber im ganzen Land werden mehr als 700 Sprachen gesprochen. Indonesien hat einen sehr starken Industriesektor, in dessen Mittelpunkt Erdöl, Erdgas, Bergbau und Textilien stehen. Darüber hinaus macht der Dienstleistungssektor mehr als 40% des indonesischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus.

Arbeitsverträge in Indonesien können befristet oder unbefristet sein. Unbefristete Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Sofern schriftlich, muss die Vereinbarung Folgendes beinhalten:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers,

  • Name, Alter, Adresse und Geschlecht des Mitarbeiters,

  • Berufsbezeichnung und Stellenbeschreibung,

  • Arbeitsort,

  • Löhne und wie sie gezahlt werden,

  • Datum des Arbeitsbeginns,

  • Datum der Vertragsausführung und

  • Unterschrift beider Parteien.

Wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag mündlich ist, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben aushändigen, das Folgendes enthält:

  • Name und Adresse des Mitarbeiters,

  • Datum, an dem die Arbeit beginnen soll,

  • Art der Tätigkeit oder Arbeit und

  • Höhe der Löhne.

Befristete Verträge müssen schriftlich und in indonesischer Sprache abgeschlossen werden. Wenn der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wird, gilt er als unbefristet. Befristete Verträge dürfen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Eine Verlängerung eines Vertrags um ein Jahr ist zulässig. Arbeitsverträge ohne festgelegtes Enddatum können eine Probezeit von bis zu drei Monaten beinhalten. In einem befristeten Vertrag gibt es keine Probezeit.

Arbeitnehmer in Indonesien können an fünf oder sechs Tagen bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die täglichen Arbeitsstunden sind auf sieben Stunden pro Tag für eine sechstägige Arbeitswoche oder acht Stunden pro Tag für eine fünftägige Arbeitswoche begrenzt. Überstunden sind in Indonesien erlaubt, aber auf drei Stunden am Tag und 14 Stunden pro Woche begrenzt. Die Mitarbeiter müssen ihre schriftliche Zustimmung zur Leistung von Überstunden geben, und die Zustimmung kann nicht erzwungen oder erzwungen werden.

Arbeitgeber in Indonesien müssen kranken Arbeitnehmern Krankheitsurlaub gewähren, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen. Die Löhne für den Krankenstand werden prozentual auf der Grundlage der Anzahl der Krankheitsurlaubsmonate berechnet, die der Arbeitnehmer in Anspruch nimmt. Arbeitnehmerinnen haben am ersten und zweiten Tag der Menstruation Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie krank sind und ihrer Arbeit nicht nachgehen können.

Arbeitnehmerinnen erhalten in Indonesien drei Monate voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, wobei eineinhalb Monate vor der Geburt und eineinhalb Monate nach der Geburt genommen werden. Der Urlaub kann verlängert werden, wenn er von einem Geburtshelfer oder einer Hebamme schriftlich bestätigt wird. Im Falle einer Fehlgeburt haben weibliche Arbeitnehmer Anspruch auf eineinhalb Monate Urlaub. Die Arbeitgeber müssen Müttern besondere Einrichtungen zum Stillen während der Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Männliche Arbeitnehmer erhalten in Indonesien zwei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Arbeitgeber in Indonesien müssen allen Arbeitnehmern mit mindestens einem Monat Betriebszugehörigkeit einen obligatorischen Bonus zahlen, den sogenannten Tunjangan Hari Raya (THR) oder Bonus für religiöse Feiertage.

Arbeitnehmer in Indonesien erhalten einen bezahlten Jahresurlaub von 12 Tagen, der nach sechs Dienstjahren auf einen Monat erhöht wird. Der Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr lang arbeiten, um Anspruch auf die ersten 12 Tage bezahlten Urlaubs zu haben. Der Urlaub kann auf das nächste Jahr übertragen werden, muss jedoch innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Anrechnung in Anspruch genommen werden. Mitarbeiter erhalten außerdem zwei Tage bezahlten Urlaub für ein Kind:

  • Beschneidung,

  • Taufe,

  • Eheschließung oder

  • Tod.

In Indonesien sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Chinesisches Neujahr

  • Christi Himmelfahrt des Propheten Muhammad

  • Karfreitag

  • Tag der Arbeit

  • Eid al-Fitr

  • Himmelfahrt Jesu Christi

  • Pancasila-Tag

  • Idül-Adha

  • Islamisches Neujahr

  • Indonesischer Unabhängigkeitstag

  • Geburtstag des Propheten Muhammad

  • Weihnachtstag

Indonesien bietet eine Krankenversicherung über eine staatliche Versicherungsgesellschaft an, die durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert wird.

Ein Arbeitsvertrag in Indonesien kann zum Ende der Vertragslaufzeit (falls befristet) vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Die Arbeitgeber müssen vor der Entlassung eines Arbeitnehmers keine Kündigungsfrist einhalten. Die Arbeitgeber müssen jedoch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Gewerkschaft, falls vorhanden, oder dem Arbeitnehmer aushandeln. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Industrial Relation Court (IRC) einholen. Wenn eine Vereinbarung zur gegenseitigen Kündigung unterzeichnet wurde, muss diese beim IRC eingereicht werden. Eine Genehmigung durch das IRC ist nicht erforderlich, wenn sich der Mitarbeiter noch auf Bewährung befindet, sofern diese Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Die Probezeit darf drei Monate nicht überschreiten.

Arbeitgeber in Indonesien können ein Arbeitsverhältnis aus folgenden Gründen kündigen:

  • Verstöße gegen Regeln und Vorschriften (einschließlich dreier Warnungen),

  • Insolvenz des Arbeitgebers,

  • Arbeitnehmer erreicht das Rentenalter von 55 Jahren,

  • Mitarbeiter gibt seine Position für fünf Tage auf, oder

  • Mitarbeiter ist inhaftiert.

Mitarbeitern in Indonesien kann aus folgenden Gründen nicht gekündigt werden:

  • Rasse, Religion, ethnische Zugehörigkeit, politische Überzeugungen, Meinungen, Geschlecht, Hautfarbe, körperliche Verfassung oder Familienstand,

  • Arbeitsausfall aufgrund einer von einem Arzt bestätigten Krankheit seit mehr als 12 aufeinanderfolgenden Monaten,

  • Invalidität oder Krankheit, die auf eine von einem Arzt bescheinigte Berufskrankheit zurückzuführen ist und deren Genesungszeit nicht bestimmt werden kann,

  • fehlende Arbeit aus religiösen Gründen oder zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Staat,

  • fehlende Arbeit, um zu heiraten,

  • blutsverwandt oder verheiratet mit einem anderen Mitarbeiter des Unternehmens zu sein (sofern dies nicht nach einem entsprechenden Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verboten ist),

  • schwanger werden, eine Fehlgeburt haben oder ein Kind stillen,

  • Mitglied einer Gewerkschaft werden oder mit Genehmigung des Arbeitgebers an gewerkschaftlichen Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit oder während der Arbeitszeit teilnehmen, oder

  • Meldung des Arbeitgebers bei den Behörden wegen Begehung einer Straftat.

Ein Mitarbeiter, der aus einem der oben genannten Gründe zu Unrecht gekündigt wurde, muss erneut eingestellt werden. Wenn eine Kündigung erfolgt ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem getrennt lebenden Arbeitnehmer eine Abfindung und/oder einen Geldbetrag als Belohnung für erbrachte Dienstleistungen zu zahlen.

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