LAND

Ungarn

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

Ft (HUF)

Arbeitszeiten

40/Woche

Ungarn ist ein mitteleuropäisches Land und Mitglied der Europäischen Union. Die offizielle Sprache ist Ungarisch. Ungarn beherbergt eine beeindruckende gemischte Wirtschaft mit hohem Einkommen. Exporte sind ein Grundpfeiler der ungarischen Marktwirtschaft, wobei der Außenhandel zunehmend in den Mittelpunkt rückt. Zu den ungarischen Exporten gehören Pharmazeutika, Maschinen und Geräte, Lebensmittel, Rohstoffe, Brennstoffe und Elektrizität.

Ein Arbeitsvertrag in Ungarn muss schriftlich abgeschlossen werden. Der Vertrag muss den Grundlohn, die berufliche Funktion, den Beschäftigungsort und die Laufzeit des Arbeitnehmers enthalten, wenn der Vertrag befristet abgeschlossen werden soll. Jede Probezeit muss im Vertrag angegeben werden. Arbeitsverträge können entweder unbefristet oder befristet mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren sein. Die Laufzeit eines befristeten Vertrags kann auch die Erledigung einer bestimmten Aufgabe und nicht eine bestimmte Zeitspanne sein. Eine Probezeit darf nicht länger als drei Monate dauern, einschließlich etwaiger Verlängerungen.

Die Standardarbeitswoche in Ungarn beträgt 40 Stunden oder acht Stunden pro Tag an fünf Tagen pro Woche.

Arbeitnehmer erhalten in Ungarn 15 Tage Krankheitsurlaub. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber einen Prozentsatz ihres Lohns. Wenn der Arbeitnehmer in einem Jahr 16 Tage krank ist, kann er in den meisten Fällen eine Sozialversicherungsleistung beantragen. Der Mitarbeiter sollte so schnell wie möglich ein ärztliches Attest vorlegen.

Arbeitnehmerinnen erhalten in Ungarn 24 Wochen Mutterschaftsurlaub, der vier Wochen vor der Geburt beginnt. Anspruchsberechtigte Frauen haben Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld, das einem Prozentsatz ihres durchschnittlichen Tageslohns im Vorjahr entspricht. Die meisten Mütter haben auch Anspruch auf ein Geburtsstipendium, bei dem es sich um eine einmalige Pauschalzahlung handelt. In den meisten Fällen hat die primäre Bezugsperson des Kindes Anspruch auf eine weitere monatliche Sozialversicherungszahlung, bis das Kind zwei Jahre alt wird. Männliche Arbeitnehmer erhalten fünf Tage Vaterschaftsurlaub (sieben bei Zwillingen), der innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt seines Kindes in Anspruch genommen werden muss. Jeder Elternteil kann auf Antrag unbezahlten Urlaub nehmen, bis sein Kind drei Jahre alt ist. Arbeitnehmer, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf dieselben Zulagen und Leistungen wie leibliche Eltern.

Ungarn hat einen Mindestlohn. Boni sind nicht erforderlich, aber die Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, Boni in das Vergütungspaket der Arbeitnehmer aufzunehmen. Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, ihren Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen, zahlen diesen in der Regel am Ende des Jahres.

Die Arbeitnehmer erhalten in Ungarn 20 Tage bezahlten Jahresurlaub und je nach Alter zwischen einem und 10 zusätzlichen Tagen. Eltern mit Kindern unter 16 Jahren erhalten zwei zusätzliche Urlaubstage pro Kind und Jahr, bis zu maximal sieben zusätzliche Tage für Eltern mit mehr als zwei Kindern. Behinderte Arbeitnehmer und Personen, die unter bestimmten gefährlichen Bedingungen arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

In Ungarn sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Gedenktag der Revolution von 1848

  • Karfreitag

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Pfingstmontag

  • Ungarischer Nationalfeiertag

  • Gedenktag der Revolution 1956

  • Allerheiligen

  • Weihnachtstag

  • Zweiter Weihnachtstag

Ungarn hat sowohl öffentliche als auch private Gesundheitsmöglichkeiten. Arbeitgeber können eine Krankenversicherung abschließen.

Entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag in Ungarn kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt bei 30 Tagen und erhöht sich je nach Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Kündigungsfrist einvernehmlich um maximal sechs Monate verlängern. Nach der Benachrichtigung muss ein Arbeitnehmer für mindestens die Hälfte der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt werden, wobei er sein reguläres Gehalt erhält. Die Abfindung beträgt je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber zwischen einem und sechs Monaten. Für Massenentlassungen gelten besondere Verfahren.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

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