Die Beschäftigung in Haiti kann nach Ablauf eines befristeten Vertrags einvernehmlich vom Arbeitgeber (mit oder ohne Angabe von Gründen) oder vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Arbeitgeber können einem Arbeitnehmer drohendes oder missbräuchliches Verhalten, Sachbeschädigung, unerlaubte Abwesenheit an drei aufeinanderfolgenden Tagen oder vier Tagen im Monat, Nichtbeachtung von Unfallverhütungsmaßnahmen, Lügen über Qualifikationen oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat oder Vertragsbruch fristlos kündigen. Die Arbeitgeber müssen das Arbeitsministerium benachrichtigen und den Grund für die Entlassung angeben. Ein Arbeitsvertrag kann einvernehmlich fristlos gekündigt werden. In Ermangelung von wichtigem Grund oder gegenseitigem Einvernehmen müssen die Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses benachrichtigen. Die Kündigungsfrist liegt zwischen 15 Tagen und vier Monaten. Es gibt keine Abfindung, aber die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer während der gesamten Kündigungsfrist zu bezahlen.