LAND

Gambia

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

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Flagge

Währung

D (GMD)

Arbeitszeiten

48/Woche

Die Republik Gambia ist ein afrikanisches Land in der westlichen Region des Kontinents. Es ist Afrikas kleinster Nicht-Inselstaat. Englisch ist die offizielle Sprache. Die Landwirtschaft macht einen großen Teil der Exporte des Landes aus, insbesondere Erdnüsse. Die Fischereiindustrie Gambias hat jedoch ein immenses Potenzial. Politische Stabilität in Kombination mit der Lage an der Küste bieten Möglichkeiten für die Expansion landwirtschaftlicher Unternehmen.

In Gambia müssen Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder länger schriftlich abgeschlossen werden. Arbeitsverträge für Arbeitnehmer, die keine gambischen Staatsbürger sind, müssen ebenfalls schriftlich verfasst werden. Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Mindestens einen Monat vor Beginn der Beschäftigung müssen die Arbeitnehmer eine medizinische Untersuchung einreichen. Diese Krankenakten sind vom Arbeitgeber aufzubewahren. Auswanderer benötigen eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis sowie einen Ausländerausweis, der jährlich erneuert werden muss.

Die Standardarbeitszeit in Gambia beträgt von Montag bis Freitag acht Stunden am Tag. Das Arbeitsrecht in Gambia befasst sich nicht speziell mit Arbeitszeitbeschränkungen, Überstunden, Ruhezeiten oder Arbeitszeitplänen. Gambia stellt Anforderungen und Beschränkungen für die Beschäftigung junger Arbeitnehmer. Bei Verstößen gegen diese Regeln können strenge Strafen verhängt werden. Das Mindestalter für die Beschäftigung beträgt 16 Jahre.

Der Krankenstand in Gambia wird durch den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers oder einen Tarifvertrag festgelegt. Die Höhe, zu der der Krankenurlaub bezahlt wird, wird ebenfalls durch den Arbeitsvertrag bestimmt.

Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen erhalten in Gambia 12 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Sechs Wochen werden vor dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes und die verbleibenden sechs Wochen nach der Geburt des Kindes eingelegt. Das Gehalt des Arbeitnehmers wird zu 100% vom Arbeitgeber gezahlt. Um berechtigt zu sein, müssen weibliche Arbeitnehmer zwei Jahre lang ununterbrochen für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, bevor der Urlaub in Anspruch genommen wird.

In Gambia gibt es einen Mindestlohn. Jährliche Boni sind üblich, aber nicht erforderlich.

Der Jahresurlaub in Gambia wird durch den Arbeitsvertrag festgelegt. Der Jahresurlaub wird zu 100% des normalen Lohns des Arbeitnehmers bezahlt. Fällt ein Feiertag in eine Zeit, in der ein Arbeitnehmer Jahresurlaub nimmt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen Tageslohn als Ausgleich.

In Gambia sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Unabhängigkeitstag

  • Karfreitag

  • Ostermontag

  • Lailat al-Qadr

  • Tag der Arbeit

  • Eid al-Fitr

  • Afrika-Tag

  • Eid al-Adha

  • Tag der Revolution

  • Aschura

  • Mariä Himmelfahrt

  • Der Geburtstag des Propheten

  • Weihnachtstag

Gambia hat keine nationale Krankenversicherung. Arbeitgeber können im Rahmen eines Leistungspakets eine private Krankenversicherung anbieten.

Befristete Arbeitsverträge in Gambia enden zum Ende der Vertragslaufzeit. Jede Partei kann einen Arbeitsvertrag während der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Probezeit für Fachkräfte darf 12 Monate nicht überschreiten. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ohne vorherige Ankündigung entlassen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Anfrage des gekündigten Arbeitnehmers den Grund für eine Kündigung durch schwerwiegendes Fehlverhalten schriftlich anzugeben. Ein Arbeitnehmer, der wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens entlassen wurde, hat das Recht, auf die Vorwürfe des Arbeitgebers zu antworten. Ohne schwerwiegendes Fehlverhalten und außerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsvertrag entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer durch eine Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für einen befristeten Vertrag beträgt 14 Tage. Die Kündigungsfrist für einen unbefristeten Vertrag hängt von der Amtszeit des Mitarbeiters und dem Gehaltszahlungsintervall ab. Für Entlassungen aufgrund von Entlassungen gelten besondere Regeln.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

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