LAND

Dschibuti

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

header image for Dschibuti

Flagge

Währung

₣ (DJF)

Arbeitszeiten

40/Woche

Die Republik Dschibuti ist ein afrikanisches Land am östlichen Horn von Afrika. Die offiziellen Sprachen sind Französisch und Arabisch. Die meisten Einwohner sprechen jedoch Somalisch. Der Dienstleistungssektor ist der größte Wirtschaftszweig in Dschibuti. Das Land verfügt über strategische Transitpunkte an der Küste des Roten Meeres. Unternehmen, die nach Ostafrika expandieren wollen und sich für Dschibuti entscheiden, profitieren von politischer Stabilität, Zugang zu einer der größten Schifffahrtsrouten der Welt und einem der besten Telekommunikationssysteme in Afrika.

Arbeitsverträge in Dschibuti müssen in der Landessprache verfasst sein. Arbeitsverträge können unbefristet, in Vollzeit, Teilzeit oder für eine bestimmte befristete Laufzeit mit einem Ablaufdatum abgeschlossen werden. Befristete Verträge dürfen 12 Monate nicht überschreiten, können auf der Grundlage der Fertigstellung der Arbeiten abgeschlossen werden und können einmal verlängert werden. Jeder Vertrag, der keine feste Laufzeit hat, gilt als unbefristeter Vertrag. Ein Vertrag, in dem die Beschäftigungsbedingungen festgelegt sind, sollte Folgendes beinhalten:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers,

  • Name und Adresse des Mitarbeiters,

  • Stellenbeschreibung,

  • Gehalt, Zahlungsmethode und Zahlungsdatum,

  • Leistungen und

  • Probezeit.

Die Standardarbeitszeit in Dschibuti ist auf 48 Stunden pro Woche, verteilt auf sechs Tage, auf acht Stunden pro Tag begrenzt. Eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden ist erforderlich, in der Regel freitags. Überstunden sind auf maximal vier Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche begrenzt. Überstunden werden in der Regel zu tarifvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Tarifen vergütet.

Arbeitnehmer in Dschibuti erhalten 29 Tage Krankenurlaub, der von der Sozialversicherung zu 50% des Grundtarifs bezahlt wird. Für weitere Tage erhält der Mitarbeiter 75% des Grundgehalts.

Arbeitnehmerinnen erhalten in Dschibuti 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, acht Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und sechs Wochen nach der Entbindung. Die Urlaubszeit kann um weitere drei Wochen verlängert werden, falls Komplikationen auftreten, für die ein ärztliches Attest erforderlich ist. Männliche Arbeitnehmer in Dschibuti erhalten drei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.

In Dschibuti gibt es keinen festen Mindestlohn. Die Löhne werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Boni zu gewähren. Einige Arbeitgeber entscheiden sich jedoch möglicherweise dafür, leistungsabhängige Leistungen anzubieten.

Arbeitnehmer haben nach 12 Monaten Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Dschibuti. Sie haben ab dem Tag der Dienstzeit Anspruch auf zweieinhalb Urlaubstage pro Monat, das sind 30 Tage bezahlten Jahresurlaub. Der Zeitplan für den Urlaub wird vom Arbeitgeber festgelegt und den Arbeitnehmern mindestens 15 Tage vor Beginn des Urlaubs gemeldet. Der Urlaub kann in zwei Zeiträume von mindestens 14 Tagen aufgeteilt werden.

In Dschibuti sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neues Jahr

  • Al Isra

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag

  • Eid al-Fitr

  • Unabhängigkeitstag

  • Eid al-Adha

  • Muslimisches Neujahr

  • Mouloud

  • Weihnachten

Einige Arbeitgeber in Dschibuti bieten eine Krankenversicherung an, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.

In Dschibuti kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist einvernehmlich oder von einer der Parteien gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat für reguläre Positionen oder drei Monate für Führungspositionen. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht einhalten, müssen den Lohn zahlen, der während der Kündigungsfrist verdient worden wäre.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

  • Arbeiten Sie mit atlas logo zusammen

    Eine Partnerschaft mit Atlas bei der Expansion nach Dschibuti kann die üblichen stationären Geschäftsprozesse auf ausländischen Märkten drastisch reduzieren und es Ihnen ermöglichen, sich auf das zu konzentrieren, was Sie am besten können, nämlich das Wachstum Ihres Unternehmens! Um mehr darüber zu erfahren, wie Atlas Ihre Fähigkeit zur globalen Expansion vereinfachen kann, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!

Unser Team von regionalen Experten unterstützt Sie bei Ihren globalen Expansionsplänen. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir helfen Ihnen gerne weiter.

An image of a group of women and men working together