Ein Arbeitsvertrag in Kamerun sollte schriftlich verfasst sein und die Einzelheiten zu beiden Parteien, den Standort des Arbeitsplatzes, die Kündigungsfrist, die Verantwortlichkeiten, die Arbeitszeiten, die Probezeit, das Startdatum und das Gehalt enthalten. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sollten jeweils eine Kopie haben. Arbeitsverträge, die vorschreiben, dass ein Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten außerhalb seines normalen Wohnsitzes lebt, bedürfen der Schriftform. Arbeitsverträge für Ausländer müssen vom Arbeitsministerium genehmigt werden. Befristete Verträge müssen ein Start- und Enddatum enthalten, sind auf zwei Jahre begrenzt und können einmal verlängert werden. In der Regel handelt es sich bei diesen Verträgen um Saisonarbeiter, Gelegenheitsarbeiter oder um vorübergehend einen festangestellten Arbeitnehmer zu ersetzen, der abwesend ist. Vollzeitverträge mit unbestimmter Dauer sind ebenfalls zulässig.