Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann in Kambodscha während der Probezeit, am Ende der Vertragslaufzeit (bei einem befristeten Vertrag), durch den Arbeitgeber (mit oder ohne Angabe von Gründen) oder durch den Arbeitnehmer erfolgen. Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer während der Probezeit fristlos gekündigt werden. Die Probezeit in Kambodscha beträgt:
drei Monate für reguläre Mitarbeiter,
zwei Monate für spezialisierte Mitarbeiter und
ein Monat für ungelernte Mitarbeiter.
Ein Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitgebers fristlos kündigen. Zu einem schwerwiegenden Fehlverhalten gehören die Nichtzahlung der Versicherung, die Nichtzahlung oder Verzögerung der Gehaltszahlung oder die direkte oder indirekte Bedrohung des Mitarbeiters. Ebenso können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, einschließlich Diebstahl, Veruntreuung, Betrug, Sabotage und Verletzung der Vertraulichkeit, fristlos kündigen. Befristete Verträge enden am Ende der Vertragslaufzeit, sofern sie nicht verlängert werden. Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer möglicherweise benachrichtigen, wenn sie beabsichtigen, den Vertrag zu verlängern oder auslaufen zu lassen. Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt, ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Tage für Vertragslaufzeiten, die mindestens sechs Monate, aber weniger als ein Jahr betragen, und 15 Tage für Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Erfolgt keine Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag um den gleichen Zeitraum. In Ermangelung eines festen Vertrags oder einer bestimmten Ursache oder außerhalb der Probezeit muss ein Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung des Vertrags angeben und den Arbeitnehmer darüber informieren. Dies kann eine Kündigung aus Leistungs-, Verhaltens- oder wirtschaftlichen Gründen beinhalten. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters:
sieben Tage Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten,
15 Tage Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von sechs bis 24 Monaten,
eine Kündigungsfrist von einem Monat für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von zwei bis fünf Jahren,
zwei Monate Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von fünf bis zehn Jahren und
dreimonatige Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren.
Arbeitgeber können anstelle einer Kündigungsfrist eine Vergütung zahlen. Arbeitnehmer haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf zwei bezahlte Urlaubstage pro Woche, um Arbeit zu suchen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung eines befristeten Vertrags.