LAND

Bosnien-Herzegowina

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Flagge

Währung

KM (BAM)

Arbeitszeiten

40/Woche

Bosnien-Herzegowina (abgekürzt BiH und oft einfach als „Bosnien“ bezeichnet) ist ein südeuropäisches Land, das früher Teil Jugoslawiens war und 1992 unabhängig wurde. Die Bevölkerung des Landes ist eine Mischung aus ethnischen Gruppen und Nationalitäten. Das Land hat eine lockere Zentralregierung, der drei weitgehend selbstverwaltete Einheiten unterstehen: die Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH), die Republika Srpska (RS) und der Bezirk Brčko (BD). Bergbau und Metallverarbeitung sind wichtige Branchen. Das Land beherbergt eines der größten Stahlwerke der Region und eine große Anlage zur Herstellung von Aluminiumlegierungen. Kohle, Eisenerz, Blei und Zink sind weitere wichtige Mineralexporte. Bosnien-Herzegowina produziert auch fertiges Holz, Textilien und Maschinen.

Arbeitsverträge in Bosnien und Herzegowina müssen schriftlich abgeschlossen werden. Sie können entweder unbefristet oder befristet sein. In allen drei Regionen muss in einem Vertrag mit fester Laufzeit die Dauer der Laufzeit im Vertrag angegeben werden. Die maximale Laufzeit beträgt drei Jahre im FBH und zwei Jahre in RS und BD.

Probezeiten sind zulässig, müssen aber ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt sechs Monate im FBH und BD und drei Monate in der RS. In der BD kann die Probezeit einmal um weitere sechs Monate verlängert werden, sodass die Probezeit insgesamt 12 Monate beträgt.

Der Arbeitsvertrag muss enthalten:

  • die Namen und Anschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,

  • ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist, und gegebenenfalls die Dauer der Laufzeit,

  • das Datum, an dem die Beschäftigung beginnt,

  • der Arbeitsplatz,

  • Gehaltsdetails, einschließlich Boni, Leistungen und Dauer des Zahlungszeitraums,

  • die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters und eine kurze Stellenbeschreibung,

  • Arbeitszeiten,

  • Höhe des Jahresurlaubs,

  • Kündigungsfristen für Kündigung/Kündigung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer und

  • alle anderen Informationen zu den in einem Tarifvertrag festgelegten Beschäftigungsbedingungen.

Die Standardarbeitswoche in Bosnien und Herzegowina beträgt 40 Stunden an fünf Tagen. Überstunden sind in den meisten Fällen auf 10 Stunden pro Woche begrenzt und müssen durch einen Notfall oder einen plötzlichen betrieblichen Bedarf an den erhöhten Stunden gerechtfertigt werden. Eine Arbeitswoche kann in einigen Fällen verlängert werden, wobei die Stunden in anderen Wochen reduziert werden, um sicherzustellen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für den betreffenden Zeitraum auf 52 Stunden oder 60 Stunden für Saisonarbeiter begrenzt wird. Minderjährige dürfen nicht mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten, und schwangere Frauen, Mütter von Kindern unter drei Jahren und Alleinerziehende (einschließlich alleinerziehender Adoptiv- und Pflegeeltern) dürfen nur dann zu Überstunden verpflichtet werden, wenn sie freiwillig und schriftlich zustimmen. Minderjährige, schwangere Frauen, die den sechsten Monat der Schwangerschaft erreicht haben, sowie Müttern, Adoption- und Pflegeeltern mit Kindern unter zwei Jahren ist die Arbeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verboten. Die Bezahlung von Überstunden und Nachtarbeit ist nicht festgelegt, und diese Lohnerhöhungen sollten im Arbeitsvertrag vermerkt werden.

Arbeitnehmer erhalten in Bosnien und Herzegowina sieben Tage bezahlten Urlaub für Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds im FBH und fünf Tage in der RS.

Arbeitnehmerinnen haben in Bosnien und Herzegowina Anspruch auf ein Jahr Mutterschaftsurlaub bei voller Bezahlung oder auf 18 Monate bei Mehrlingsgeburten. Die Mutter kann ihren Urlaub auf Anfrage und mit einem ärztlichen Attest bis zu 28 Tage vor der Geburt des Kindes beginnen. Sie muss mindestens 42 Tage nach der Geburt in FBH oder 60 Tage in der RS nehmen. Wenn die Eltern zustimmen, kann der Vater den ungenutzten Mutterschaftsurlaub der Mutter in Anspruch nehmen oder ihn in Anspruch nehmen, nachdem die Mutter ihre Pflichtzeit genommen hat. In Fällen von Adoption oder Pflegeelternschaft ist ein Elternteil berechtigt, alle diese Rechte auszuüben.

Eine stillende Mutter hat Anspruch auf zwei Fehlzeiten pro Tag, um ihr Kind zu ernähren, bis das Kind ein Jahr alt ist, und Eltern eines Kindes zwischen einem und drei Jahren haben Anspruch auf Halbzeitarbeit und zum halben Lohn, wenn ein Arzt feststellt, dass das Kind mehr als die übliche Betreuung benötigt. Eltern behinderter Kinder haben zusätzliche Rechte.

Normalerweise darf einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder im Mutterschaftsurlaub nicht gekündigt werden.

Bosnien-Herzegowina hat einen Mindestlohn. Boni sind nicht erforderlich, aber sie sind üblich und werden häufig am Jahresende ausgezahlt.

Mitarbeiter erhalten in Bosnien und Herzegowina mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub und maximal 30 Tage. Arbeitnehmer, die zum ersten Mal zur Arbeit gehen oder länger als 15 Monate nicht gearbeitet haben, haben Anspruch auf Urlaub, nachdem sie sechs Monate gearbeitet haben. Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Arbeitnehmer, die in gefährlichen Berufen arbeiten, haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

In Bosnien-Herzegowina sind die gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag

  • Neujahr (Tag 2)

  • Orthodoxer Heiligabend (RS)

  • Orthodoxer Weihnachtstag (RS)

  • Tag der Republik (RS)

  • Karfreitag

  • Ostersonntag

  • Ostermontag

  • Orthodoxer Karfreitag

  • Orthodoxer Ostersonntag

  • Orthodoxer Ostermontag

  • Tag der Arbeit

  • Tag des Sieges (RS)

  • Ende des Ramadan

  • Fest des Opfers

  • Abschluss des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden (RS)

  • Römisch-katholisches Weihnachten

  • Unabhängigkeitstag (FBH)

Eine private Krankenversicherung wird in Bosnien-Herzegowina empfohlen.

In Bosnien und Herzegowina können Arbeitnehmer mit einer Frist gekündigt werden, wenn entweder die Kündigung aus geschäftlichen Gründen gerechtfertigt ist oder der Arbeitnehmer seine übertragenen Aufgaben nicht erfüllen kann und der Arbeitgeber zusätzlich zu einer dieser Bedingungen nicht in der Lage ist, den Arbeitnehmer mit vertretbarem Aufwand für eine andere Tätigkeit umzubenennen oder umzuschulen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Begründung für die Kündigung enthalten. Die Kündigungsfrist liegt je nach Standort und verschiedenen anderen Faktoren zwischen sieben Tagen und drei Monaten. Im FBH muss der Arbeitgeber mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich kündigen, es sei denn, der Arbeitnehmer befindet sich auf Bewährung, für die nur eine Kündigungsfrist von sieben Tagen erforderlich ist. Ein Mitarbeiter muss bei der Kündigung eine Kündigungsfrist von sieben Tagen einhalten. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können eine andere Kündigungsfrist vereinbaren, die jedoch nicht länger als einen Monat sein darf, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber kündigt, oder drei Monate, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt. In der RS beträgt die Mindestkündigungsfrist 30 Tage, wenn der Arbeitgeber kündigt, und 15 Tage, wenn der Arbeitnehmer kündigt. In der BD beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage, unabhängig davon, welche Partei kündigt.

Entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn die andere Partei eine schwere Zuwiderhandlung oder eine Vertragsverletzung begeht. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Kündigungsgrundes handeln.

  • Lokale Gesetze und Vorschriften

    Wir verstehen, dass sich die lokalen Gesetze und Vorschriften ändern und, dass es nicht einfach ist, ein genaues Nachschlagewerk zu finden. Unsere Daten werden von unserem Team von lokalen internationalen Anwälten für Arbeitsrecht, Personal- und Sozialleistungsfachleuten und Steuerberatern über unser Atlas-Team und Berater recherchiert und verifiziert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind.

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